Bundesgesetz über die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 entschieden das Bundesgesetz über die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie die entsprechende Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; Art. 28 ff. KVV und Art. 62a KVAV) am 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen.

Die Eidgenössischen Räte haben am 19. März 2021 das Bundesgesetz über die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verabschiedet (BBl 2021 664). Mit diesem Bundesgesetz wird präzisiert, zu welchen Zwecken und in welcher Form – aggregiert oder pro versicherte Person - die Versicherer dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) Daten weitergeben müssen. Entsprechend der gesetzlichen Ausgangslage werden auch die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) und die Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV; SR 832.121) angepasst werden.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 entschieden das Bundesgesetz über die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie die entsprechende Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; Art. 28 ff. KVV und Art. 62a KVAV) dem 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen.

Der Bundesrat präzisiert mit diesen Verordnungsrevisionen, zu welchen Zwecken und in welcher Form die Versicherer dem BAG Daten weitergeben müssen und wem es diese zur Verfügung stellen soll. Die Versicherer müssen grundsätzlich aggregierte Daten liefern, können aber gezwungen werden, anonymisierte Einzeldaten zu liefern, wenn diese für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nötig sind. Entsprechend den vorgenommenen Anpassungen im KVG und im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) mussten die relevanten Verordnungen (KVV und KVAV) angepasst werden, um diese neuen Grundsätze zu berücksichtigen.

Letzte Änderung 09.01.2023

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Tarife und Grundlagen
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 37 23
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-revisionsprojekte/aufsicht-ueber-die-krankenversicherung-persoenlichkeitsschutz-gewaehrleisten.html