Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. September 2020 punktuelle Anpassungen der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA; SR 832.112.1) verabschiedet. Diese Anpassungen werden den Versicherern erlauben, korrekte Prämien und Rabatte bei den Versicherungsmodellen zu berechnen. Sie treten am 1. Januar 2021 in Kraft.
Gewisse Bestimmungen erwiesen sich für die Versicherer noch nicht als ausreichend für die Validierung und den Nachvollzug der Berechnung des Risikoausgleichs, wie auch für die Berechnung von korrekten Prämien und Rabatten bei den Versicherungsmodellen. Auf Ersuchen der Versicherer und nachdem vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten eine positive Einschätzung vorlag, hat der Bundesrat beschlossen, Artikel 20 VORA mit zusätzlichen Informationen zu den Versicherten des eigenen Versichertenbestandes zu ergänzen.
Aufgrund weiterer Anpassungen kann die gemeinsame Einrichtung neu Versicherer informieren, wenn Personen doppelt oder mehrfach versichert sind. Diese Meldung erlaubt den Versicherern, mit dem oder den anderen Versicherern die Fälle zu analysieren und nach Anhörung der betroffenen Personen die Versicherungsverhältnisse, die nicht KVG-konform sind, zu beenden. Der Bundesrat hat Artikel 9 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) entsprechend ergänzt.
Links
Medien
Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Sollten Sie Java Script nicht aktivieren können oder wollen, dann haben sie mit unten stehendem Link die Möglichkeit auf die Seite News Service Bund zu gelangen und dort die Mitteilungen zu lesen.
Letzte Änderung 09.10.2020
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Rechtliche Aufsicht KV
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 21 11