Änderung KVV und KLV betreffend Zulassung der Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und Spitalkostenbeitrag

An seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass die von Podologinnen und Podologen durchgeführte medizinische Fusspflege bei Personen mit Diabetes künftig von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Der Zugang zur medizinischen Fusspflege wird dadurch verbessert.

Der Bundesrat hat zudem an seiner Sitzung präzisiert, für welche Tage hospitalisierte Personen den Spitalkostenbeitrag bezahlen müssen.

Die Änderungen werden am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Letzte Änderung 03.06.2021

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