Änderung der KVV und KLV betreffend psychologische Psychotherapie.
In seiner Sitzung vom 19. März 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung selbständig tätig sein können. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Dadurch erhalten Menschen mit psychischen Problemen einfacher und schneller Zugang zur Psychotherapie. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung beschlossen. Gleichzeitig hat das Eidgenössische Department des Innern die Voraussetzungen zur Kostenübernahme der psychologischen Psychotherapie in der Krankenpflege-Leistungsverordnung verabschiedet. Die Änderungen werden am 1. Juli 2022 in Kraft treten.
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Letzte Änderung 12.05.2021
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