Am 27. Mai 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur KVG-Änderung betreffend Vergütung des Pflegematerials verabschiedet und an die eidgenössischen Räte überwiesen.
Inhalt der Vorlage
Der Bundesrat will eine schweizweit einheitliche Vergütung für das Pflegematerial einführen. Künftig sollen die Krankenversicherer die Finanzierung des Pflegematerials unabhängig davon übernehmen, ob die Anwendung direkt durch Versicherte, eine nichtberuflich mitwirkende Person oder eine Pflegefachperson erfolgt. Diese Regelung soll im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verankert werden.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) sieht heute eine separate Vergütung für Materialien vor, die die Versicherten direkt oder unter Beihilfe von nichtberuflich mitwirkenden Personen verwenden und die in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt sind. Für das in den Pflegeheimen und bei der ambulanten Pflege vom Pflegefachpersonal verwendete Pflegematerial (z. B. Inkontinenzhilfen, Verbandmaterial) ist indessen keine separate Vergütung vorgesehen. Der Bundesrat will die Unterscheidung zwischen den beiden Verwendungsarten aufheben und somit die Finanzierung des Pflegematerials sowohl im ambulanten Bereich als auch im Pflegeheim sichern. Mit dieser Lösung wird das Risiko vermieden, dass die Versicherten keinen Zugang zum benötigten Pflegematerial mehr haben, weil die Kosten nicht gedeckt sind.
Dokumente
Vernehmlassungsunterlagen
Der Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse und die weiteren Unterlagen sind auf der Homepage der Bundeskanzlei abrufbar.
Gesetze
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Letzte Änderung 18.06.2020
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