Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) schlug im August 2015 vor, die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) zu den Wahlfranchisen zu ändern.
Schlussendlich verzichtete es auf diesen Vorschlag.
Vom 17. August bis am 12. November 2015 hat das EDI eine Änderung der KVV zu den Wahlfranchisen in eine Anhörung bei den Kantonen, Parteien und interessierten Kreisen gegeben. Dabei schlug es vor, die Anzahl der wählbaren Franchisen und die Prämienrabatte zu senken.
Nach der Anhörung hat das Parlament die Motionen 15.4222, 17.3633 und 17.3637 angenommen, die die Beibehaltung aller Franchisenstufen und der aktuellen Rabatte verlangen. Das EDI verzichtete demnach auf diesen Vorschlag.
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Letzte Änderung 16.08.2019
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