Ziel des Bundes ist eine systematische und strukturierte Verbesserung der Qualität der Leistungen. Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) trägt massgeblich zum Erreichen dieses Ziels bei.
Handlungsbedarf
Im Länderbericht 2011 halten OECD und WHO fest, dass mehr Angaben über Behandlungsresultate und Morbidität in Verbindung mit der Gesundheitsversorgung notwendig sind, damit die politischen Entscheidungsträger in der Schweiz genau identifizieren können, welches die grössten Gesundheitsrisiken sind und wer in der Bevölkerung diesen Risiken am meisten ausgesetzt ist. Weiter besitzen die Versicherten oft erstaunlich wenig Informationen über die Qualität der Leistungserbringer, um eine gute Auswahl treffen zu können.
Verschiedene internationale Studien zeigen, dass im Durchschnitt jeder zehnte Patient während eines Spitalaufenthalts ein unerwünschtes Ereignis (adverse event) erlebt. Gegenstand der Studien waren nur in den Krankengeschichten dokumentierte Fälle. Aus den Studien geht hervor, dass ca. die Hälfte dieser Zwischenfälle vermeidbar wäre. Werden die Studienresultate des Institute of Medicine (IoM) auf die Schweiz hochgerechnet, wären dies 2‘000 – 3‘000 Todesfälle pro Jahr. Bis heute gibt es in der Schweiz keine nationale Studie über unerwünschte medizinische Ereignisse.
Der OECD- Bericht «System Governance Towards Improved Patient Safety» vom 17. September 2020 präsentiert eine vergleichende Studie über die Governance zur Verbesserung der Patientensicherheit in den Gesundheitssystemen der OECD-Länder sowie über die dazu eingesetzten Mittel. Die zentralen Aussagen des Berichts sind folgende:
- Es braucht einen systemweiten Ansatz zur Verbesserung der Patientensicherheit
- Leadership und Kultur können nicht überbewertet werden
- Die Governance ist entscheidend, um Sicherheitsziele zu erreichen
Der Nationale Bericht von November 2019 zur Qualität und Patientensicherheit im Gesundheitswesen von Charles Vincent und Anthony Staines bildet den derzeitigen Wissensstand zur Qualität und Patientensicherheit in der schweizerischen Gesundheitsversorgung ab und zeigt den Handlungsbedarf auf.
Halfon, Staines und Burnand haben 2017 in einem Schweizer Spital rund 1‘000 Krankengeschichten untersucht: Bei 12 Prozent der behandelten Patientinnen und Patienten kam es zu einem oder mehreren unerwünschten Ereignissen. Knapp die Hälfte wäre vermeidbar gewesen.
Eine Messung der Expertengruppe Swissnoso von 2017 zeigte in 96 Schweizer Spitälern, dass sich 6 Prozent der Patientinnen und Patienten eine Spitalinfektion zugezogen hatten.
Gesetzliche Grundlagen
Am 1. April 2021 trat die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten der KVG-Änderung erhielt der Bundesrat die Aufgabe, alle vier Jahre die zu erreichenden Ziele im Hinblick auf die Sicherung und Förderung der Qualität der Leistungen (Qualitätsentwicklung) festzulegen (Art. 58 KVG). Damit und mit der Überprüfung der Zielerreichung übernimmt der Bundesrat die Führung in der Qualitätsentwicklung.
Das revidierte KVG enthält neue Instrumente, die dazu dienen, die Ziele des Bundesrates zu konkretisieren und umzusetzen. Dabei werden alle Akteursebenen angesprochen.
- Der Bundesrat agiert als strategisches Organ. Er setzt eine Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) ein (Art. 58b KVG).
- Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer schliessen gesamtschweizerisch geltende Verträge über die Qualitätsentwicklung ab (Qualitätsverträge; Art. 58a KVG).
- Die Leistungserbringer haben sich an die Qualitätsverträge zu halten (Art. 58a Abs. 6 KVG).
Finanzieller Rahmen
Die Bundesversammlung beschliesst mit einem mehrjährigen Gesamtkredit den Höchstbetrag, bis zu dem die Eidgenössische Qualitätskommission Abgeltungen nach Artikel 58d KVG und Finanzhilfen nach Artikel 58e KVG gewähren kann (Art. 58g KVG).
Die Finanzierung der Kosten der EQK für ihren Betrieb, für die Erfüllung ihrer Aufgaben wird zu je zu einem Drittel vom Bund, von den Kantonen und von den Versicherern sichergestellt (Art. 58f KVG).
Für die Jahre 2021-2024 wurde ein Gesamtkredit von 45,2 Millionen Franken bewilligt.
Qualitätsstrategie, Ziele des Bundesrates und Jahresziele
Am 11. März 2022 wurde die Strategie zur Qualitätsentwicklung in der Krankenversicherung (Qualitätsstrategie) vom Bundesrat verabschiedet. Sie entwickelt die vom Bundesrat 2009 verabschiedete Qualitätsstrategie und deren Konkretisierung im Bericht vom 25. Mai 2011 weiter und aktualisiert diese. Auf Basis der neuen Qualitätsstrategie werden die Vierjahresziele des Bundesrates sowie die Jahresziele der EQK für die Qualitätsentwicklung festgelegt.
Der Bundesrat legt alle vier Jahre die zu erreichenden Ziele im Hinblick auf Qualitätsentwicklung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung fest (Art. 58 KVG).
Der Bundesrat legt auf Antrag der EQK jährlich die von ihr zu erreichenden Ziele und die Überprüfung der Zielerreichung fest (Art. 58c KVG).
Eidgenössische Qualitätskommission (EQK)
Die EQK ist eine ausserparlamentarische Expertenkommission. Sie unterstützt den Bundesrat bei der Förderung der Qualität in der medizinischen Leistungserbringung im Rahmen des KVG. In der EQK sind die Leistungserbringer, die Kantone, die Versicherer, die Versicherten und die Patientenorganisationen und Personen der Wissenschaft vertreten.
Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung der Akteure hinsichtlich der Koordination inklusive zielgerichteter Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung. Zur Realisierung der Ziele des Bundesrates beauftragt die EQK Dritte, nationale Programme zur Qualitätsentwicklung durchzuführen. Sie kann zudem nationale oder regionale Projekte zur Qualitätsentwicklung unterstützen.
Die Zusammensetzung und detaillierte Angaben zu den Aufgaben finden Sie hier.
Qualitätsverträge
Ziel und Zweck der Qualitätsverträge ist es, einheitliche und vertraglich verbindliche Qualitätsmassnahmen zur Qualitätsverbesserung festzulegen. Bei den Qualitätsverträgen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Verträge.
Die Qualitätsverträge regeln mindestens Folgendes:
- Die Qualitätsmessungen und die Massnahmen zur Qualitätsentwicklung
- Die Zusammenarbeit der Vertragspartner bei der Festlegung von Verbesserungsmassnahmen
- Die Überprüfung der Einhaltung der Verbesserungsmassnahmen
- Die Veröffentlichung der Qualitätsmessungen und der Verbesserungsmassnahmen
- Die Sanktionen bei Verletzungen des Vertrags
- Das Erstellen eines Jahresberichts über den Stand der Qualitätsentwicklung zuhanden der Eidgenössischen Qualitätskommission und des Bundesrats
Der Bundesrat genehmigt die Qualitätsverträge. Können sich die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer nicht auf einen Qualitätsvertrag einigen, legt der Bundesrat die Regeln fest.
Die Leistungserbringer müssen sich an die Qualitätsverträge halten. Die Einhaltung der Regeln zur Qualitätsentwicklung bildet zudem eine Voraussetzung für ihre Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Qualitätsindikatoren
Die vom BAG publizierten Qualitätsindikatoren der Akutspitäler (CH-IQI) umfassen Fallzahlen (z.B. Anzahl Bypass Operationen am Herz oder Anzahl behandelte Herzinfarkte) und Mortalitätszahlen (z.B. wie viele Todesfälle ergaben sich bei Patienten, die sich einer Bypass Operation am Herz unterzogen?). Sie werden jährlich für die einzelnen Spitäler publiziert. Auf der Webseite des BAG lassen sich die Ergebnisse von bis zu fünf Diagnosen / Eingriffen von bis zu fünf Spitälern vergleichen. Der Vergleich von Fallzahlen für einen bestimmten Eingriff oder eine bestimmte Erkrankung zeigt auf, welches Spital am meisten Erfahrung hat.
Der ANQ (Nationaler Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken) erhebt für akut-somatische Spitäler, Psychiatrie- und Rehabilitationskliniken ebenfalls Qualitätsindikatoren. Diese sind auf der Webseite des ANQ einsehbar.
Zurzeit werden zusammen mit den zuständigen Verbänden für die Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (SPITEX) und die Pflegeheime Qualitätsindikatoren entwickelt. Geplant ist, dass das Bundesamt für Statistik (BFS) die Daten nach Abschluss der Pilotphase routinemässig erhebt und das BAG diese veröffentlicht.
Eine Priorität des BAG ist die Erhebung und Publikation von Qualitätsindikatoren für Arztpraxen (ambulant-ärztlicher Bereich). Die Stiftung EQUAM hat medizinische Qualitätsindikatoren für Arztpraxen entwickelt, die bislang aber nur sehr wenige Praxen nutzen.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht mit Indikatoren zur Qualität in der Pflege. Auch die Schweiz ist darin vertreten.
Die Aufgabe der Weiterentwicklung von Qualitätsindikatoren ist neu Aufgabe der EQK. Die Publikation geschieht weiterhin über das BAG.
Berichts- und Lernsysteme in Spitälern
Der Bundesrat stellte in seiner Antwort vom 25. Mai 2019 zur Motion 18.4210 Humbel «Lernsysteme in Spitälern zur Vermeidung von Fehlern müssen geschützt werden» ein Rechtsgutachten in Aussicht. Das Rechtsgutachten «Berichtsysteme in Spitälern – Rechtsfragen rund um den Schutz von Berichts- und Lernsystemen in Spitälern vor gerichtlichem Zugriff» von Prof. Th. Gächter und Prof. K. N. Vokinger der Universität Zürich liegt vor. Das BAG wird die Folgerungen des Gutachtens zum Anlass nehmen, die Thematik weiter zu vertiefen.
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Letzte Änderung 21.05.2024
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Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
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