Infliximab Referenzprodukt versus Biosimilar für die Behandlung von rheumatoider Arthritis

Bei dem Biopharmazeutikum Infliximab handelt es sich um einen monoklonalen Antikörper (mAb), der zur Behandlung einer Reihe von entzündlichen Autoimmunkrankheiten, einschliesslich rheumatoider Arthritis (RA), eingesetzt wird. Im Jahr 2019 generierte Infliximab Kosten in Höhe von rund 132 Millionen Franken und war somit das am zweithäufigsten von der obligatorischen Krankenversicherung erstattete Arzneimittel in der Schweiz. Einige europäische Länder haben Richtlinien umgesetzt, die die Substitution von Infliximab-Referenzprodukten durch Biosimilars empfehlen, so zum Beispiel, dass der Beginn der Behandlung mit Infliximab-Biosimilars anstelle des Referenzpräparates sowie das Switching von Patienten vom Infliximab-Referenzprodukt auf Biosimilars erfolgen sollte. In der Schweiz wird die Umsetzung ähnlicher Massnahmen durch den gesetzlichen Rahmen nicht gefördert. Das Ziel des HTA besteht in der Beurteilung der Wirksamkeit, Sicherheit, Kosteneffektivität sowie der budgetären Auswirkung eines Behandlungsbeginns mit Infliximab-Biosimilars sowie des Switchings vom Infliximab-Referenzprodukt auf ein Biosimilar bei Patienten mit rheumatoider Arthritis.

Letzte Änderung 17.08.2021

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