Nachahmerprodukte zur Behandlung rheumatoider Arthritis (RA)

In der Schweiz wird rheumatoide Arthritis (RA) häufig mit dem biologischen Wirkstoff Infliximab behandelt. Inzwischen gibt es verschiedene Nachahmerprodukte (Biosimilars), die jedoch erst wenig zum Einsatz kommen. Der HTA-Bericht untersucht die Wirksamkeit, Sicherheit und die wirtschaftlichen Auswirkungen von Nachahmerprodukten, wenn sie von Beginn weg eingesetzt werden und wenn vom Infliximab Originalprodukt auf ein Nachahmerprodukt umgestellt wird. Zudem analysiert er ethische, rechtliche, soziale und organisatorische Aspekte der Aufnahme der Behandlung mit Biosimilars oder des Umstellens auf ein Nachahmerprodukt.

Eine Literaturrecherche wertete Daten aus 35 medizinischen und gesundheitsökonomischen Studien aus. Die klinischen Studien zeigten, dass Nachahmerprodukte vergleichbare Wirksamkeit, Sicherheit und Nebenwirkungsprofile wie das Originalprodukt aufweisen. Eine Kostenanalyse ergab grosses Sparpotenzial durch Reduktionen beim Preis des Infliximab Originalprodukts, den Einsatz von Nachahmerprodukten direkt bei Behandlungsbeginn sowie das Umstellen der Behandlung von einem Infliximab Originalprodukt auf ein günstigeres Nachahmerprodukt. Würden jährlich 60 RA-Patientinnen und Patienten bei Behandlungsbeginn mit einem Nachahmerprodukt behandelt und rund 1'000 Personen auf diese Produkte umgestellt, käme es innerhalb von fünf Jahren zu Einsparungen von rund 10,9 Millionen Franken.

Der Bericht kommt zum Schluss, dass Nachahmerprodukte aus medizinischer Sicht gleichwertig zum Originalprodukt direkt beim Therapiestart oder bei der Umstellung der Behandlung eingesetzt werden können. Es gibt keine Hinweise darauf, dass durch den Einsatz von Nachahmerprodukten ethische oder soziale Nachteile für Patientinnen und Patienten entstehen. Gesetzlich ist die Austauschbarkeit von Original- und Nachahmerprodukt noch nicht geregelt. Der Bericht folgert zudem, dass der bisher zögerliche Einsatz von Nachahmerproduktenmit organisatorischen Aspekten zusammenhängen könnte, wie etwa den finanziellen Anreizen für Ärztinnen und Ärzte, wenn sie das Originalprodukt einsetzen.

Letzte Änderung 17.08.2021

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