Wie funktioniert das Health Technology Assessment (HTA)-Programm? Welche Phasen durchläuft ein HTA-Thema bis es zu einem Vergütungsentscheid kommt? Hier erhalten Sie detaillierte Informationen dazu.
Schematische Darstellung der Entstehung und Verwendung von HTA-Berichten
HTA News
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Themenfindung
- Die Eingabe von Themen steht mittels des Themeneingabeformulars allen jederzeit offen.
- Ein Thema eignet sich für eine Eingabe, wenn:
- die Leistung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet wird und
- Hinweise bestehen auf eine umstrittene oder fehlende
- Wirksamkeit/Sicherheit
- Zweckmässigkeit
- Wirtschaftlichkeit.
- Weitere Informationen zu den Kriterien der Wirksamkeit, Sicherheit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) finden Sie im Grundlagendokument zu den WZW-Kriterien (PDF, 496 kB, 31.03.2022).
- Das BAG evaluiert die eingegebenen Themen und bereitet sie für die zuständigen Kommissionen auf.
- Die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK), die Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK) und die Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK) beraten über die Themen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Sie geben eine Empfehlung ab, welche Themen mittels HTA bearbeitet werden sollen.
Pre-Scoping
- Im Pre-Scoping machen wir eine Voranalyse und Eingrenzung der Fragestellung.
- Das Pre-Scoping bildet die Grundlage der Ausschreibung und der Auftragsvergabe an einen externen Auftragnehmer.
HTA-Protokoll
- Im HTA-Protokoll konkretisiert der externe Auftragnehmer die Fragestellung und definiert die Methodik für den anschliessenden HTA-Bericht.
- Das Protokoll unterbreiten wir einer Review-Gruppe. Diese besteht aus vier bis fünf unabhängigen Experten und Expertinnen, die den Bericht auf seine wissenschaftliche Qualität überprüfen.
- Im Anschluss erhalten die Stakeholder das Protokoll. Diese bestehen z.B. aus Krankenversichererverbänden, Patientenorganisationen, Berufsverbänden für Berufe aus dem medizinischen Bereich, Fachgesellschaften, Industrieverbänden oder weiteren betroffenen Gruppen. Die Stakeholder werden 20 Arbeitstage vor dem Erhalt des Protokolls vorinformiert und erhalten 20 Arbeitstage Zeit, zum Bericht Stellung zu nehmen.
- Das finalisierte Protokoll veröffentlichen wir zusammen mit den Stakeholder-Stellungnahmen auf der Webseite «HTA-Projekte».
HTA-Bericht (Assessment)
- Im HTA-Bericht beantwortet der externe Auftragnehmer die Fragestellung, indem er die wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit sowie zu rechtlichen, sozialen, ethischen und organisatorischen Aspekten analysiert.
- Den HTA-Bericht unterbreiten wir einer Review-Gruppe. Diese besteht aus vier bis fünf unabhängigen Experten und Expertinnen, die den Bericht auf seine wissenschaftliche Qualität überprüfen.
- Im Anschluss erhalten die Stakeholder den HTA-Bericht. Die Stakeholder werden 20 Arbeitstage vor dem Erhalt des Berichts vorinformiert und erhalten 20 Arbeitstage Zeit, zum Bericht Stellung zu nehmen.
- Den finalisierten HTA-Bericht veröffentlichen wir auf der Webseite «HTA-Projekte».
Bewertung (Appraisal)
- Die Eidgenössischen Kommissionen bewerten den HTA-Bericht und geben eine Empfehlung zu Handen des Eidgenössischen Departments des Innern (EDI) oder, bei Arzneimitteln, zu Handen des BAG ab.
Beschluss (Decision)
- Das EDI oder das BAG entscheiden über eine allfällige Streichung, Einschränkung oder Weiterführung der Leistungspflicht. Der Beschluss wird veröffentlicht.
Letzte Änderung 10.01.2025
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Leistungen Krankenversicherung
Sektion Health Technology Assessment
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 469 17 33