Angemessene Patientinnen- und Patientenversorgung

Das BAG will eine angemessene Patientinnen- und Patientenversorgung fördern. Ziel ist es, Über-, Unter- oder Fehlversorgung zu vermeiden. Dazu erarbeitet das BAG gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren einen Masterplan.

Worum geht es bei dieser Initiative?

Ziel der Initiative

Das BAG will mit seiner Initiative zur Förderung einer angemessenen Patientinnen- und Patientenversorgung in der Schweiz beitragen. Ziel ist es, Über-, Unter- oder Fehlversorgung zu vermeiden und somit die Versorgung von Patientinnen und Patientinnen zu verbessern.

Rolle des BAG und der Akteure

Zur Förderung einer angemessenen Patientinnen- und Patientenversorgung will das BAG den Dialog unter allen betroffenen Kreisen intensivieren und eine koordinative Rolle einnehmen. Da die Zuständigkeiten und die Kompetenzen im schweizerischen Gesundheitswesen auf viele verschiedene Akteure verteilt sind, kann nicht ein einzelner Akteur oder das BAG alleine die Über-, Unter- und Fehlversorgung steuern. Alle Akteure sind gleichermassen gefordert.

Ursachen für Über-, Unter- und Fehlversorgung

Die Ursachen für Über-, Unter- und Fehlversorgung sind vielfältig. Aktivitäten zur Verbesserung der Patientinnen- und Patientenversorgung müssen daher an verschiedenen Stellen ansetzen. Gemäss Literatur identifizierte Ursachencluster sind: Leistungserbringung, Patientinnen- und Patientenverhalten, Gesundheitssystem (z.B. Versorgungstrukturen, tarifliche Anreize) und Wissenschaft und Forschung.

Viele beteiligte Akteure planen oder haben bereits Aktivitäten zur Förderung der angemessenen Patientinnen- und Patientenversorgung ergriffen (z.B. Versorgungsatlas des Obsan, Smarter medicine - Choosing Wisely Switzerland).

Masterplan

Um einen gemeinsamen Rahmen zur Förderung einer angemessenen Patientinnen- und Patientenversorgung zu schaffen, erarbeitet das BAG gemeinsam mit allen an der Versorgung beteiligten Akteuren einen Masterplan.

Der Masterplan dient der thematisch strukturierten Bestandesaufnahme von laufenden und geplanten Aktivitäten aller Akteure in diesem Bereich. Er soll periodisch aktualisiert werden und so einen regelmässigen Austausch und Wissenstransfer zwischen den Akteuren ermöglichen. Dadurch sollen künftig Handlungsbedarf identifiziert und gemeinsam neue Aktivitäten angestossen werden.

Es ist nicht das Ziel, bestehende Kompetenzen zu hinterfragen oder neue Regulationen einzuführen.

Das BAG lädt alle betroffenen Akteure ein, sich aktiv an den Arbeiten zur Förderung einer angemessenen Patientinnen- und Patientenversorgung und der Erarbeitung des Masterplans zu beteiligen.

Zeitplan

Das Vorgehen zur Erstellung des Masterplans gliedert sich in drei Phasen:

  • Phase 1 (bis Frühjahr 2025): Erarbeitung einer ersten Version eines Masterplans: Definition von Dimensionen und Handlungsfeldern und erste Auslegeordnung.
  • Phase 2 (Sommer 2025): Prüfung des weiteren Handlungsbedarfs mit den Akteuren
  • Phase 3 (Herbst 2025): Jährliche Aktualisierung des Masterplans

Vorgehen des BAG bisher…

Die Erarbeitung des Masterplans erfolgt partizipativ in engem Einbezug aller an der Versorgung beteiligten Akteure.

In der ersten Phase sollen ein gemeinsames Verständnis der Ziele der Initiative entwickelt und eine Bestandesaufnahme der bereits laufenden oder konkret geplanten Aktivitäten zur Förderung einer angemessenen Patientinnen- und Patientenversorgung erstellt werden.

Dazu hat das BAG am 25. März 2024 verschiedenen Dachverbänden an einer Kick-Off Veranstaltung das geplante Vorhaben vorgestellt.

Am 14. Mai 2024 haben sich im Rahmen eines Workshops über 30 Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Akteure aktiv an der Diskussion und Weiterentwicklung der vom BAG vorgeschlagenen Ziele, Abgrenzungen, der möglichen Handlungsfelder sowie dem geplanten Vorgehen beteiligt.

In einem weiteren Schritt erfolgt im Sommer 2024 ein erste Aktivitätenumfrage. Die Akteure sind eingeladen, ihre laufenden und geplanten Aktivitäten im Bereich der Förderung einer angemessenen Patientinnen- und Patientenversorgung einzureichen.

... und Ausblick

Die eingereichten Aktivitäten und die Vorschläge aus dem Workshop werden in den Entwurf des Masterplans einfliessen, der im Herbst 2024 den Beteiligten an einem weiteren Workshop zur Diskussion vorgelegt wird.

Das BAG wird bis Ende 2024 einen überarbeiteten Entwurf des Masterplans, inklusive einem Vorschlag zum Monitoring der Umsetzung der gelisteten Aktivitäten, vorlegen.

Vor Finalisierung der ersten Version des Masterplans werden alle Akteure die Gelegenheit haben, Rückmeldung im Rahmen einer schriftlichen Konsultation zu geben. Eine Veröffentlichung des Masterplans ist über die BAG-Website im Frühjahr 2025 geplant.

Im ersten Halbjahr 2025 sollen in der zweiten Phase wiederum mit allen beteiligten Akteuren ein allfälliger weiterer Handlungsbedarf evaluiert und eventuelle weitere Aktivitäten angestossen werden.

Ab Herbst 2025 ist dann in der dritten Phase eine jährliche Aktualisierung des Masterplans vorgesehen.

Letzte Änderung 11.06.2024

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