Podologie

Seit dem 1. Januar 2022 werden bestimmte Leistungen der Podologinnen und Podologen unter definierten Voraussetzungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet.

Podologinnen und Podologen können seit dem 1. Januar 2022 zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig und auf eigene Rechnung tätig sein.

Dies wird in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) definiert (Art. 50d und 52f KVV).

Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Leistungen sind insbesondere

  • eine ärztliche Anordnung
  • die Diagnose eines Diabetes mellitus mit Vorliegen von bestimmten Risikofaktoren

Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) definiert die Leistungen und Voraussetzungen (Art. 11c KLV).

Um die Auswirkungen auf die Kosten und die Versorgung nachzuverfolgen, hat der Bundesrat ein Monitoring sowie eine Evaluation vorgesehen. Der erste vom BAG in Auftrag gegebene Monitoringbericht findet sich unten unter «Dokumente».

Weiterführende Themen

Abgeschlossene Neuerungen und Revisionen

Abgeschlossene Revisionen oder Änderungen betreffen: Arzneimittel, Aufsicht, Kostendämmung, Pflegefinanzierung, Prämien, Risikoausgleich, Spitalbeitrag und -finanzierung, Versicherungskarte, Zulassung. Die Sammlung ergänzen wir laufend.

Evaluationsberichte Kranken- und Unfallversicherung

Hier finden Sie Evaluationsberichte zum Themenbereich Kranken- und Unfallversicherung.

Letzte Änderung 10.07.2024

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Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Leistungen Krankenversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
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Tel. +41 58 469 17 33
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