Neuregelung der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022

Auf dieser Seite beantworten wir häufige Fragen, die uns zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie gestellt werden. Themen sind zum Beispiel die Zulassung oder die delegierte Tätigkeit.

Der Bundesrat hat am 19. März 2021 entschieden, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig und auf eigene Rechnung tätig sein können. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Die Änderungen treten am 1. Juli 2022 in Kraft.

Häufig gestellte Fragen – sogenannte frequently asked questions (kurz: FAQ), die diese Neuregelung betreffen, beantworten wir auf dieser Internetseite themenspezifisch gebündelt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert.

Zulassungsvoraussetzungen, um ab 1. Juli 2022 Leistungen über die OKP zu verrechnen

Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und für Organisationen der Psychotherapie inkl. Übergangsregeln sind in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) geregelt.

Qualifikation für die Zulassung zur Tätigkeit zu Lasten der OKP

Klinische Erfahrung für die Zulassung zur Tätigkeit zu Lasten der OKP

Alle psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen drei Jahre klinische Praxis absolviert haben, bevor sie künftig Leistungen im Rahmen der OKP selbständig abrechnen dürfen.

Dossierprüfung und Prozess der Zulassung

Weiterbildung in Psychotherapie

Delegierte Tätigkeit

Vorgaben betreffend die Leistung psychologische Psychotherapie ab 1. Juli 2022

Vorgaben betreffend die eigentliche Leistung Psychotherapie mit Details zu Anordnung und zur Anzahl der Sitzungen finden Sie in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).

Weitere Informationen

Leistungen der Zusatzversicherungen ab 1. Juli 2022

Letzte Änderung 24.01.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Leistungen Krankenversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 469 17 33
E-Mail

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