Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) wurde in den Jahren 2015 bis 2021 systematisch revidiert. Dabei wurden die Leistungen der MiGeL-Positionen auf die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) nach Artikel 32 Absatz 1 KVG überprüft, an die medizinisch-technische und die preisliche Entwicklung angepasst sowie die Anwendbarkeit der MiGeL (eindeutige Zuordnung der Produkte zu den Positionen, Überprüfbarkeit der Versicherer) verbessert. Die Überprüfung der MiGeL-Positionen wurde in eine periodische Überprüfung gemäss Artikel 32 Absatz 2 KVG überführt
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Letzte Änderung 15.02.2022
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