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Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)

Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) umfasst medizinische Produkte, die zur Untersuchung oder Behandlung von Krankheiten zu Hause oder im Pflegeheim eingesetzt werden. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten für diese Produkte.

Gemäss Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten für ärztlich verordnete Mittel und Gegenstände, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen und von den versicherten Personen oder deren Angehörigen angewendet werden. Zudem werden gemäss Artikel 25a KVG Mittel und Gegenstände, welche durch Pflegefachpersonen angewendet werden, von der OKP gemäss der MiGeL vergütet.

Dazu zählen Produkte wie beispielsweise Inkontinenzmaterial, Blutzuckermessgeräte, Gehhilfen oder Verbandsmaterial. Die MiGeL bildet den Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Weitere Informationen sind in den Vorbemerkungen zur MiGeL enthalten.

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Änderungen

Die Änderungen der MiGeL werden in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) nicht veröffentlicht.

Kommentare zu den Änderungen

Gesamtliste der MiGeL

Die Mittel- und Gegenständeliste wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) und in der Systematischen Sammlung (SR) nicht veröffentlicht.

FAQ zur Anpassung der Vergütung des Pflegematerials per 1. Oktober 2021 (Stand 4. Juli 2022)

Grundlagen

Kostenübernahme

Leistungserbringer

Prozess zur Aufnahme von Leistungen in die MiGeL

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Sekretariat EAMGK
Ausschuss Mittel und Gegenstände
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern