Transport- und Rettungskosten

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten und Rettungen. 

Krankentransporte

Wenn für die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel nötig ist (z.B. Ambulanz) oder der Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen einen Transport mit einem öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht erlaubt, werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken vergütet.

Rettungen

Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen, geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die OKP die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz.

Letzte Änderung 11.03.2019

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Tarife und Grundlagen
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 37 23
E-Mail

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