Massnahmen der Prävention

Kostenübernahme von präventiven Massnahmen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)

Welche Massnahmen der medizinischen Prävention werden übernommen?

Die obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die in Artikel 12a – 12e der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) gelisteten Massnahmen der Prävention sind. Dies sind:

Die OKP übernimmt die Kosten für bestimmte Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten sowie für vorsorgliche Massnahmen zugunsten von Versicherten, die in erhöhtem Masse gefährdet sind. Die Untersuchungen oder vorsorglichen Massnahmen werden von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt oder angeordnet (Art. 26 KVG).

Letzte Änderung 04.12.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Leistungen Krankenversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 469 17 33
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Leistungen-an-Massnahmen-der-Praevention.html