Kostenübernahme von präventiven Massnahmen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)
Welche Massnahmen der medizinischen Prävention werden übernommen?
Die obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die in Artikel 12a – 12e der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) gelisteten Massnahmen der Prävention sind. Dies sind:
Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten in der allgemeinen Bevölkerung Artikel 12e KLV
Die OKP übernimmt die Kosten für bestimmte Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten sowie für vorsorgliche Massnahmen zugunsten von Versicherten, die in erhöhtem Masse gefährdet sind. Die Untersuchungen oder vorsorglichen Massnahmen werden von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt oder angeordnet (Art. 26 KVG).
Letzte Änderung 04.12.2024
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