Die Versicherung übernimmt die Kosten für Massnahmen der medizinischen Prävention (Gesundheitsvorsorge).
Welche Massnahmen der medizinischen Prävention werden übernommen?
Es werden nur solche Massnahmen der medizinischen Prävention von der OKP übernommen, die in Artikel 12a – 12e der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) gelistet sind. Dies sind:
- Prophylaktische Impfungen (Art. 12a KLV)
- Massnahmen zur Prophylaxe von Krankheiten (Art. 12b KLV)
- Untersuchungen des allgemeinen Gesundheitszustandes (Art. 12c KLV)
- Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten bei bestimmten Risikogruppen (Art. 12d KLV)
- Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten in der allgemeinen Bevölkerung, einschliesslich Massnahmen, die sich an alle Personen einer bestimmten Altersgruppe oder an alle Männer oder alle Frauen richten (Art. 12e KLV)
Massnahmen der medizinischen Prävention müssen von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt oder angeordnet werden.
Letzte Änderung 11.06.2024
Kontakt
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Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Leistungen Krankenversicherung
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