Mitteilungen zur Spezialitätenliste (SL)

Das BAG informiert die interessierten Kreise, insbesondere die Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln der Spezialitätenliste (SL) laufend über wichtige Entwicklungen betreffend die SL. Die Mitteilungen des BAG werden hier publiziert.

Arzneimittel mit einheitlichem Vertriebsanteil per 1. Juli 2024

Ab 1. Juli 2024 wird erstmalig für wirkstoffgleiche Arzneimittel ein einheitlicher Vertriebsanteil festgelegt. Die in der untenstehenden Liste aufgeführten einheitlichen Vertriebsanteile gelten somit ab dem 1. Juli 2024. Die aufgeführten Publikumspreise resultieren aus der Summe von Fabrikabgabepreis (FAP) per 1. Juni 2024 und einheitlichem Vertriebsanteil sowie durch Hinzurechnen der Mehrwertsteuer von 2.6%. Die Publikumspreise sind vorbehaltlich allfälliger Änderungen der FAP per 1. Juli 2024. Massgebend für die Publikumspreise per 1. Juli 2024 sind die Angaben in der SL ab dem 1. Juli 2024 (abrufbar unter https://www.spezialitätenliste.ch).


Therapeutischer Quervergleich (TQV) für Medikamente, deren Patent bereits abgelaufen ist: Sonderfall

Am 9. Mai 2022 informierte das BAG die Verbände der Pharmaunternehmen und Krankenversicherer schriftlich über die ab sofort gültige Massnahme zur Durchführung eines TQV für ein Arzneimittel dessen Patent bereits abgelaufen ist, wenn kein Vergleichsarzneimittel zur Verfügung steht, dessen Patent ebenfalls abgelaufen ist.


Einstellung der jährlichen Ausgabe der gedruckten Spezialitätenliste

Aufgrund der rückläufigen Nachfrage wird ab dem Jahr 2021 die gedruckte Spezialitätenliste nicht mehr zur Verfügung gestellt. Die monatlich aktualisierten Daten zur Spezialitätenliste sowie die Weisungen des BAG, die Bestimmungen und Einleitung zur GGML sowie die Einleitung zur Generikaliste finden sich unter www.spezialitätenliste.ch.


Für Gesuche und Überprüfungen zur SL massgebende Wechselkurse

Das BAG berücksichtigt zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln der SL unter anderem die Preise der Arzneimittel in neun europäischen Referenzländern (Dänemark, Deutschland, die Niederlanden, Grossbritannien, Österreich, Frankreich, Schweden, Belgien, Finnland). Die Umrechnung der ausländischen Fabrikabgabepreise in Schweizer Franken erfolgt mittels vom BAG zweimal jährlich (am 1. Januar und am 1. Juli) festgelegten und hier publizierten Wechselkursen. Dazu wird der Durchschnitt der von der Schweizerischen Nationalbank publizierten mittleren Monats-Wechselkurse der vorangehenden 12 Monate berücksichtigt.

Wechselkurse für Auslandpreisvergleiche, die zwischen 1. Juli 2024 und 31. Dezember 2024 beim BAG eingereicht werden:

Land

Wechselkurs: Ø Juli 2023 bis Juni 2024

DK: 100 DKK

12.87

GB: 1GBP

1.12

D, NL, A, F, FI, BE: 1 EUR

0.96

SE: 100 SEK

8.34


Liste der von einer Beschwerde betroffenen Arzneimittel

Liste der Arzneimittel, welche von einer Beschwerde gegen einen Entscheid des BAG betroffen sind.


Aktuelle Mitteilungen des BAG an Zulassungsinhaberinnen oder Versicherer zu Arzneimitteln der SL

Weiterführende Themen

Antragsprozesse Arzneimittel

Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln können beim BAG ein Gesuch um Aufnahme eines Arzneimittels in die SL stellen.

Letzte Änderung 02.07.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Arzneimittelaufnahmen
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Tel. +41 58 462 90 35
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Arzneimittel/Mitteilungen-zur-Spezialitaetenliste.html