Das BAG informiert die interessierten Kreise, insbesondere die Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln der Spezialitätenliste (SL) laufend über wichtige Entwicklungen betreffend die SL. Die Mitteilungen des BAG werden hier publiziert.
Arzneimittel mit einheitlichem Vertriebsanteil per 1. Juli 2024
Ab 1. Juli 2024 wird erstmalig für wirkstoffgleiche Arzneimittel ein einheitlicher Vertriebsanteil festgelegt. Die in der untenstehenden Liste aufgeführten einheitlichen Vertriebsanteile gelten somit ab dem 1. Juli 2024. Die aufgeführten Publikumspreise resultieren aus der Summe von Fabrikabgabepreis (FAP) per 1. Juni 2024 und einheitlichem Vertriebsanteil sowie durch Hinzurechnen der Mehrwertsteuer von 2.6%. Die Publikumspreise sind vorbehaltlich allfälliger Änderungen der FAP per 1. Juli 2024. Massgebend für die Publikumspreise per 1. Juli 2024 sind die Angaben in der SL ab dem 1. Juli 2024 (abrufbar unter https://www.spezialitätenliste.ch).
Therapeutischer Quervergleich (TQV) für Medikamente, deren Patent bereits abgelaufen ist: Sonderfall
Am 9. Mai 2022 informierte das BAG die Verbände der Pharmaunternehmen und Krankenversicherer schriftlich über die ab sofort gültige Massnahme zur Durchführung eines TQV für ein Arzneimittel dessen Patent bereits abgelaufen ist, wenn kein Vergleichsarzneimittel zur Verfügung steht, dessen Patent ebenfalls abgelaufen ist.
Einstellung der jährlichen Ausgabe der gedruckten Spezialitätenliste
Aufgrund der rückläufigen Nachfrage wird ab dem Jahr 2021 die gedruckte Spezialitätenliste nicht mehr zur Verfügung gestellt. Die monatlich aktualisierten Daten zur Spezialitätenliste sowie die Weisungen des BAG, die Bestimmungen und Einleitung zur GGML sowie die Einleitung zur Generikaliste finden sich unter www.spezialitätenliste.ch.
Für Gesuche und Überprüfungen zur SL massgebende Wechselkurse
Das BAG berücksichtigt zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln der SL unter anderem die Preise der Arzneimittel in neun europäischen Referenzländern (Dänemark, Deutschland, die Niederlanden, Grossbritannien, Österreich, Frankreich, Schweden, Belgien, Finnland). Die Umrechnung der ausländischen Fabrikabgabepreise in Schweizer Franken erfolgt mittels vom BAG zweimal jährlich (am 1. Januar und am 1. Juli) festgelegten und hier publizierten Wechselkursen. Dazu wird der Durchschnitt der von der Schweizerischen Nationalbank publizierten mittleren Monats-Wechselkurse der vorangehenden 12 Monate berücksichtigt.
Wechselkurse für Auslandpreisvergleiche, die zwischen 1. Januar 2025 und 30. Juni 2025 beim BAG eingereicht werden:
|
|||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Liste der von einer Beschwerde betroffenen Arzneimittel
Liste der Arzneimittel, welche von einer Beschwerde gegen einen Entscheid des BAG betroffen sind.
Aktuelle Mitteilungen des BAG an Zulassungsinhaberinnen oder Versicherer zu Arzneimitteln der SL
Letzte Änderung 03.01.2025
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Arzneimittelaufnahmen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Tel.
+41 58 462 90 35