Das BAG informiert die interessierten Kreise, insbesondere die Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln der Spezialitätenliste (SL) laufend über wichtige Entwicklungen betreffend die SL. Die Mitteilungen des BAG werden hier publiziert.
Einstellung der jährlichen Ausgabe der gedruckten Spezialitätenliste
Aufgrund der rückläufigen Nachfrage wird ab dem Jahr 2021 die gedruckte Spezialitätenliste nicht mehr zur Verfügung gestellt. Die monatlich aktualisierten Daten zur Spezialitätenliste sowie die Weisungen des BAG, die Bestimmungen und Einleitung zur GGML sowie die Einleitung zur Generikaliste finden sich demnächst unter www.spezialitätenliste.ch.
Für Gesuche und Überprüfungen zur SL massgebende Wechselkurse
Das BAG berücksichtigt zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln der SL unter anderem die Preise der Arzneimittel in neun europäischen Referenzländern (Dänemark, Deutschland, die Niederlanden, Grossbritannien, Österreich, Frankreich, Schweden, Belgien, Finnland). Die Umrechnung der ausländischen Fabrikabgabepreise in Schweizer Franken erfolgt mittels vom BAG zweimal jährlich (am 1. Januar und am 1. Juli) festgelegten und hier publizierten Wechselkursen. Dazu wird der Durchschnitt der von der Schweizerischen Nationalbank publizierten mittleren Monats-Wechselkurse der vorangehenden 12 Monate berücksichtigt.
Wechselkurse für Auslandpreisvergleiche, die zwischen 1. Januar 2021 und 30. Juni 2021 beim BAG eingereicht werden:
|
|||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Liste der von einer Beschwerde betroffenen Arzneimittel
Liste der Arzneimittel, welche von einer Beschwerde gegen einen Entscheid des BAG betroffen sind.
Aktuelle Mitteilungen des BAG an Zulassungsinhaberinnen oder Versicherer zu Arzneimitteln der SL
Letzte Änderung 15.04.2021
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Arzneimittelaufnahmen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Tel.
+41 58 462 90 35