Anhang 1a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Der Anhang 1a der KLV enthält die Liste der nach Artikel 3c KLV grundsätzlich ambulant durchzuführenden Eingriffe und die Kriterien zugunsten einer stationären Durchführung und bezeichnet die Kostenübernahme der obligatorischen Kranken-pflegeversicherung (OKP)

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Änderungen

Die Änderungen des Anhang 1a der KLV werden in der Amtlichen Sammlung (AS) nicht veröffentlicht. 

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Gesamtliste Anhang 1a KLV

Im Anhang 1a der KLV wird in der Amtlichen Sammlung (AS) und in der Systematischen Rechtssammlung (SR) nicht veröffentlicht.

Weiterführende Themen

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Referenzdokumente zur Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und zur Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und deren Anhänge

Das BAG publiziert die Referenzdokumente zur Krankenpflege-Leistungsverordnung und deren Anhänge 1, 2 und 3.

Ambulant vor Stationär

Seit dem 1. Januar 2019 wird bei sechs Gruppen von Eingriffen nur noch die ambulante Durchführung vergütet, ausser es liegen besondere Umstände vor, die eine stationäre Durchführung erfordern.

Letzte Änderung 23.12.2022

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