Der Anhang 1a der KLV enthält die Liste der nach Artikel 3c KLV grundsätzlich ambulant durchzuführenden Eingriffe und die Kriterien zugunsten einer stationären Durchführung und bezeichnet die Kostenübernahme der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)
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Änderungen
Die Änderungen des Anhang 1a der KLV werden in der Amtlichen Sammlung (AS) nicht veröffentlicht.
Kommentare zu den Änderungen
Frühere Kommentare
Kommentare zu den Änderungen existieren erst ab 1. Januar 2021. Änderungen vor diesem Datum wurden im Rahmen des BAG-Bulletins erläutert bzw. veröffentlicht.
Gesamtliste Anhang 1a KLV
Im Anhang 1a der KLV wird in der Amtlichen Sammlung (AS) und in der Systematischen Rechtssammlung (SR) nicht veröffentlicht.
Bisherige Versionen
Letzte Änderung 05.02.2025