Anhang 1a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Der Anhang 1a der KLV enthält die Liste der nach Artikel 3c KLV grundsätzlich ambulant durchzuführenden Eingriffe und die Kriterien zugunsten einer stationären Durchführung und bezeichnet die Kostenübernahme der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)

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Änderungen

Die Änderungen des Anhang 1a der KLV werden in der Amtlichen Sammlung (AS) nicht veröffentlicht. 

Kommentare zu den Änderungen

Gesamtliste Anhang 1a KLV

Im Anhang 1a der KLV wird in der Amtlichen Sammlung (AS) und in der Systematischen Rechtssammlung (SR) nicht veröffentlicht.

Weiterführende Themen

Ambulant vor Stationär

Seit dem 1. Januar 2019 wird bei sechs Gruppen von Eingriffen nur noch die ambulante Durchführung vergütet, ausser es liegen besondere Umstände vor, die eine stationäre Durchführung erfordern.

Änderungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Die Änderungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) werden in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) veröffentlicht.

Referenzdokumente zur Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und zur Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und deren Anhänge

Das BAG publiziert die Referenzdokumente zur Krankenpflege-Leistungsverordnung und deren Anhänge 1, 2 und 3.

Anhang 1 der KLV

Der Anhang 1 der KLV bezeichnet die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen ärztlichen und chiropraktischen Leistungen.

Antragsprozesse Allgemeine Leistungen

Wie ist der Antragsprozess aufgebaut?

Letzte Änderung 25.03.2024

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