Ärztliche Leistungen in der Krankenversicherung

Bei den ärztlichen Leistungen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen.

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Welche ärztlichen Leistungen werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet?

Bei den ärztlichen Leistungen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen (Vertrauensprinzip)Ausser für Leistungen bei Mutterschaft, präventivmedizinischen Leistungen, zahnärztlichen Behandlungen, Arzneimitteln, Analysen, Mittel und Gegenständen existiert daher in diesem Bereich auch keine Liste, in der die kassenpflichtigen Leistungen abschliessend aufgeführt werden.


Sobald bei einer Einzelleistung eine Kostenvergütung umstritten sein sollte, prüft eine Expertenkommission (Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen, ELGK) die strittige Leistung und spricht sich in Empfehlungen für oder gegen eine Übernahme aus. Die definitiven Beschlüsse, welche vom Eidgenössischen Departement des Innern gefällt werden, sind in einer Liste zusammengefasst (Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV). Es besteht die Möglichkeit, Leistungen unter bestimmten Auflagen und einer zeitlichen Befristung der Kassenpflicht zu unterstellen, bis die wissenschaftlichen Studien abgeschlossen sind und der definitive Entscheid gefällt werden kann.

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Letzte Änderung 11.06.2024

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