Die Beurteilung von neuen oder bestehenden Positionen in der Analysenliste (Anhang 3 der Krankenpflegeverordnung) erfolgt auf Antrag zuhanden der Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK).
Interessierte Personen, welche eine Neuaufnahme, Änderung oder Streichung von Analysenpositionen wünschen, richten in einem ersten Schritt eine schriftliche Anfrage mit ihrem Anliegen, per E-Mail oder per Post an das Sekretariat (siehe Kontaktbox).
Die Anträge werden durch die erwähnte Stelle bearbeitet. Nach erfolgten Abklärungen werden die Anträge der EAMGK vorgelegt, welche eine Empfehlung zu Handen des EDI abgibt. Das Departement entscheidet abschliessend über die Aufnahme oder Ablehnung.
Beurteilungs- und Entscheidungsprozess
Im Kontext des «Health Technology Assessment» wird die Beurteilung von medizinischen Technologien im Hinblick auf Implementierungs- oder Finanzierungsentscheide in drei Phasen unterteilt, nämlich Assessment (=transparente, nachvollziehbare Beurteilung), Appraisal (=Bewertung unter Berücksichtigung der regionalen / nationalen Rahmenbedingungen) und Decision (eigentlicher Entscheid).
Antrag und zusammenfassende Beurteilung des BAG entsprechen dem Assessment. Die Formulierung einer Empfehlung der EAMGK basierend auf den vorhandenen systematisch dargestellten Fakten entspricht dem Appraisal.
Die Verordnungsänderung der KLV oder des Anhangs 3 KLV bzw. die Ablehnung der beantragten Verordnungsänderung durch das EDI entspricht der Decision.
Unterlagen und Informationen
Unter Dokumente finden Sie die Melde- und Antragsformularen sowie die nötigen Hilfsmittel.
Letzte Änderung 17.09.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sekretariat EAMGK
Ausschuss Analysen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz