Am 1.1.2018 wurde der Grenzwert von 1000 Bq/m3 ersetzt durch einen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) für die über ein Jahr gemittelte Radongaskonzentration in „Räumen, in denen sich Personen regelmässig während mehreren Stunden pro Tag aufhalten“. Neben diesem Referenzwert gilt an radonexponierten Arbeitsplätzen ein Schwellenwert von 1000 Bq/m3 für die über ein Jahr gemittelte Radongaskonzentration. Weitere Informationen sind in folgendem Merkblatt verfügbar:
Merkblatt (PDF, 103 kB, 21.11.2017)
Die folgende Wegleitung dient der Beurteilung der Dringlichkeit einer Radonsanierung bei einer Überschreitung des Referenzwertes von 300 Bq/m3 in Abhängigkeit der Belastung für die Gebäudenutzerinnen und Gebäudenutzer: