Epidemiengesetz: Über die Revision

Das Epidemiengesetz (EpG) dient dazu, die Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten zu schützen. Im November 2023 hat der Bundesrat beschlossen, es teileweise zu revidieren, um Lücken zu schliessen, die sich in der Corona-Pandemie gezeigt haben, und damit Bund und Kantone gesundheitliche Krisen auch in Zukunft wirksam bekämpfen können.

Das 2012 geschaffene EpG hat den Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten zum Ziel. Es dient dazu, den einzelnen Menschen zu schützen und die Auswirkungen von übertragbaren Krankheiten auf die Gesellschaft zu reduzieren. Nach den Erfahrungen mit der Lungenkrankheit SARS und der H1N1-Pandemie (Vogelgrippe) wurde es einer Totalrevision unterzogen. Die heutigen Bestimmungen traten am 1. Januar 2016 in Kraft.

Jetzt wird es teilweise revidiert, um Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass die Schweiz künftige Gesundheitskrisen möglichst gut bewältigen kann. Dazu gehört insbesondere die Antibiotikaresistenzproblematik. Diese wird u.a. von der WHO als grösstes Risiko für die öffentliche Gesundheit der Zukunft gesehen.

Vernehmlassung zur Teilrevision des EpG

Der Bundesrat hat die entsprechende Vorlage am 29. November 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauerte bis am 22. März 2024.

Die Vorlage, die Erläuterungen sowie die weiteren Unterlagen aus dem Vernehmlassungsverfahren sind auf der Webseite der Bundeskanzlei dokumentiert.

Projektorganisation (vereinfacht)

Projektorganisation_DE

Nächste Schritte

  • 2025: Überweisung Gesetzesentwurf und Botschaft an das Parlament
  • 2025–26: Beratung im Parlament
  • 2026: Vernehmlassung zur revidierten EpG-Verordnung
  • 2028: Inkraftsetzung des revidierten Epidemiengesetzes und der Verordnung

Hinweis: Die Daten sind provisorisch

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Letzte Änderung 03.04.2025

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Kontakt

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Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Strategien und gesetzliche Grundlagen
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Schweiz
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