Das Epidemiengesetz (EpG) dient dazu, die Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten zu schützen. Es wird revidiert, um Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass die Schweiz künftige Gesundheitskrisen möglichst gut bewältigen kann. Dazu gehört etwa auch, Antibiotika-Resistenzen besser zu bekämpfen.
Das Epidemiengesetz hat das Ziel, den Menschen vor übertragbaren Krankheiten zu schützen. Es regelt wie diese erkannt, überwacht, verhütet und bekämpft werden. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass sich Vieles bewährt hat. Gewisse Bereiche erfordern aber eine Anpassung. Die Revision baut auf den Erfahrungen auf, richtet ihren Blick aber vor allem auf die gesundheitlichen Herausforderungen der Zukunft. Jede Krise verläuft anders. Es ist daher wichtig, dass sich die Schweiz entsprechend vorbereitet, um zum Beispiel Antibiotikaresistenzen besser zu bekämpfen.
Die Gesetzesrevision schafft die Grundlagen dafür. Dazu gehört, die Früherkennung bezüglich übertragbarer Krankheiten zu stärken, die Koordination zwischen Bund und Kantonen zu verbessern und für eine ausreichende Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern zu sorgen.
Grundzüge der Vorlage und wichtigste Neuerungen
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören folgende Themen:
- Lagemodell und institutionelle Fragen
- Erkennung und Überwachung übertragbarer Krankheiten
- Meldesysteme und deren Digitalisierung
- Antimikrobielle Resistenzen und Prävention von Spitalinfektionen
- Versorgung mit medizinischen Gütern und Gesundheitsversorgung
Erkennung und Überwachung
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie hilfreich eine gute Früherkennung von ansteckenden Krankheiten ist. So können gesundheitliche Bedrohungen rasch genug erkannt und die Bevölkerung geschützt werden.
Die Monitoring-Systeme werden mit der Revision weiter verbessert und das Abwassermonitoring wird gestärkt.
Um Ausbrüche gut analysieren zu können, sollen Lebensmittel-Betriebe bestimmte Proben an Referenzlaboratorien weiterleiten. Genetische Sequenzierungen dienen der Klärung von Ausbrüchen im Lebensmittel-, Tier- und Umweltbereich mit Auswirkungen auf den Humanbereich. Damit können z. B. Quellen von Salmonellen- oder Legionellen-Ausbrüchen im Lebensmittelbereich mit Krankheitsfolgen beim Menschen schnell ermittelt und bekämpft werden.
Meldesysteme
Die Meldungen von Tests, medizinischen Befunden der Laboratorien, Spitäler und der Ärzteschaft wurden während der Covid-19-Pandemie «ad hoc» automatisiert. Die Revision ermöglicht es, die verschiedenen Meldeplattformen national zu konsolidieren.
Zusammenarbeit Bund – Kantone
Das dreistufige Lagemodell (normale, besondere, aussergewöhnliche Lage) hat sich in der Covid-19-Pandemie grundsätzlich bewährt. Verschiedene Aspekte waren aber zu unbestimmt geregelt. Mit der Revision wird das präzisiert: So sollen sich die Behörden von Bund und Kantonen gemeinsam auf drohende besondere Lagen vorbereiten. Und vor der Einführung von Massnahmen soll der Bundesrat die zuständigen parlamentarischen Kommissionen anhören.
Antibiotikaresistenzen und Prävention von Spitalinfektionen
Immer mehr Erreger sind gegen Antibiotika resistent. Das gefährdet die Gesundheit der Menschen. Wichtig ist ein sachgemässer Einsatz von Antibiotika. Der Bundesrat will Früherkennung, Prävention sowie Forschung und Entwicklung von Antibiotika stärken und so Resistenzen besser bekämpfen.
Die Revision schafft die Grundlage für Meldungen, um den Verbrauch und die Verhütung von Resistenzen in Spitälern und Kliniken nachzuverfolgen. Die Revision ermöglicht es zudem, mit neuen Anreizen die Entwicklung und Bereitstellung von Antibiotika finanziell zu fördern. So kann die Forschung an Antibiotika gestärkt und ihre Verfügbarkeit verbessert werden.
Versorgung
Medizinische Güter sind für die Bekämpfung von Epidemien wichtig. Gemäss geltendem Recht kann der Bund Heilmittel in Vorrat nehmen. Mit der Revision wird diese Möglichkeit auf weitere wichtige medizinische Güter wie Schutzmaterial (z.B. Hygienemasken) oder Biozide erweitert. Bei besonderer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit soll der Bundesrat die Spitäler zudem verpflichten können, Informationen zu den Kapazitäten in der Gesundheitsversorgung zu melden.
Letzte Änderung 01.04.2025
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Strategien und gesetzliche Grundlagen
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