Teilrevision Epidemiengesetz

Das Epidemiengesetz (EpG) wurde nach SARS und H1N1 totalrevidiert und ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Seither hat sich unter anderem durch die Covid-19-Krise neuer Revisionsbedarf gezeigt. Das BAG hat den Revisionsprozess 2021 gestartet.

Vernehmlassung zur Teilrevision des EpG

Das EpG bezweckt den Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten. Die Massnahmen des Gesetzes dienen dazu, den einzelnen Menschen zu schützen und die Auswirkungen von übertragbaren Krankheiten auf die Gesellschaft und die betroffenen Personen zu reduzieren.

Der Bundesrat hatte am 29. November 2023 das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Epidemiengesetzes eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis 22. März 2024.
Die Vernehmlassungsvorlage vom 29.11.2023 und die Erläuterungen sowie die weiteren Unterlagen aus dem Vernehmlassungsverfahren sind auf der Webseite der Bundeskanzlei dokumentiert.

Inhalte der Teilrevision

Das revidierte Epidemiengesetz beruht auf den Grundlagen des bestehenden Gesetzes aus dem Jahr 2016. Es wurden diejenigen Teile des Gesetzes angepasst, die sich nicht bewährt haben. Erkannte Lücken im Gesetz wurden gezielt geschlossen und punktuelle Anpassungen sind erfolgt, damit Bund und Kantone übertragbare Krankheiten trotz veränderten Rahmenbedingungen auch in Zukunft wirksam verhüten und bekämpfen können.


Die nun vorgeschlagene Teilrevision des EpG legt neben der Aufarbeitung der Covid-19-Epidemie einen besonderen Fokus auf grosse gesundheitliche Herausforderungen der Zukunft, darunter insbesondere die Antibiotikaresistenzproblematik. Diese wird u.a. von der WHO als grösstes Risiko für die öffentliche Gesundheit der Zukunft gesehen. Die Teilrevision sieht ausserdem eine Vielzahl an kleineren Verbesserungen vor. Der Vorentwurf umfasst daher Erweiterungen und Präzisierungen bestehender Artikel, Elemente des Covid-19-Gesetzes, sofern diese für die Bewältigung einer zukünftigen Epidemie/Pandemie von Relevanz sind, ebenso wie vollständig neue Regelungsinhalte. Insgesamt soll das revidierte EpG Bund und Kantonen noch besser als bisher ermöglichen, in enger Zusammenarbeit die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung vor zukünftigen Bedrohungen durch übertragbare Krankheiten zu schützen und die dafür notwendigen Vorsorgemassnahmen rechtzeitig zu ergreifen.

Grundzüge der Vorlage und wichtigste Neuerungen

Die wichtigsten Neuerungen in den verschiedenen Kernbereichen umfassen folgende Themen:

  • Lagemodell und institutionelle Fragen
  • Vorbereitung auf besondere Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit
  • Erkennung und Überwachung übertragbarer Krankheiten
  • Antimikrobielle Resistenzen und healthcare-assoziierte Infektionen
  • Impfungen: Impfförderung und Durchimpfungsmonitoring
  • Bekämpfung inkl. Massnahmen an der Grenze
  • Versorgung mit medizinischen Gütern und Gesundheitsversorgung
  • Finanzierung von Tests, Impfungen und Arzneimitteln in besonderen epidemiologischen Situationen
  • Finanzhilfen für Unternehmen infolge von Massnahmen gemäss Artikel 6c oder 7
  • Digitalisierung
  • Globale Gesundheit zum Schutz der Schweizer Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten

Ausgangslage und Anstoss zur Teilrevision des EpG

Das Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG) ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten, nachdem es im Nachgang der Erfahrungen mit der Lungenkrankheit SARS und der H1N1-Pandemie einer Totalrevision unterzogen worden war. Mehrere Jahre Vollzug des Gesetzes, inkl. zwei Jahre Covid-19-Krise, haben erneuten Revisionsbedarf aufgezeigt.

Um die konkreten Revisionsinhalte zu ermitteln, hat das BAG ein mehrgleisiges Vorgehen gewählt:

  • Auswertung von diversen Studien, Evaluationen und politischen Vorstössen zur Covid-19-Bewältigung sowie zum Vollzug des Gesetzes vor der Covid-19-Krise
  • Ermittlung des Anpassungsbedarfs in einer Stakeholder-Befragung
  • Durchführung von mehreren Workshops im Frühjahr 2022 mit über 150 Akteuren zur Identifikation der grossen zukünftigen Herausforderungen sowie der zentralen Revisionsanliegen

Projektorganisation (vereinfacht)

Projektorganisation_DE

Weitere Stationen der Teilrevision EpG (provisorisch)

  • 2024 / 2025: Überweisung Gesetzesentwurf und Botschaft an das Parlament
  • 2025: parlamentarischen Beratung
  • 2025: Vernehmlassung revidierte EpG-Verordnung
  • 2027: Voraussichtlich Inkraftsetzung des revidierten Epidemiengesetzes und der Verordnung

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Letzte Änderung 11.04.2024

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