Schlussbericht des Aktionsplans Radium 2015-2023

An seiner Sitzung vom 27. November 2024 hat der Bundesrat den Schlussbericht des Aktionsplans Radium 2015-2023 zur Kenntnis genommen. Der Aktionsplan erreichte seine Ziele zur Bewältigung der Radium-Altlasten aus der Uhrenindustrie.

Der Schlussbericht zieht eine Bilanz der im Rahmen des Aktionsplans Radium 2015–2023 durchgeführten Massnahmen sowie der Erreichung der Schutzziele. Er basiert insbesondere auf den Ergebnissen der summativen Evaluation der Firma EBP Schweiz AG, der Expertenmeinung vom CEPN (Frankreich) sowie der Querschnittsprüfung der Eidg. Finanzkontrolle (EFK). Der Aktionsplan hat die erfolgreiche Sanierung von über 160 ehemaligen Uhrenateliers mit Radiumrückständen ermöglicht. Zudem wurden rund 250 ehemalige Deponien identifiziert, die radiumkontaminierte Abfälle enthalten könnten und bei einer Öffnung Strahlenschutzmassnahmen erfordern. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Aktionsplan und im Zuge der aktuellen Revision des Bundesgesetzes über den Strahlenschutz werden die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung zu radioaktiven Altlasten überarbeitet. Damit lassen sich u.a. die Kostenübernahme bei künftigen Sanierungen regeln und die Verantwortlichkeiten klären.

Letzte Änderung 27.11.2024

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