Eine Volksinitiative verlangt, jegliche Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht, zu verbieten. Sie will damit den Gesundheitsschutz im Tabakproduktegesetz, das aktuell im Parlament behandelt wird, verstärken.
Ausgangslage
Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht, soll verboten werden. Das verlangt die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)». Sie will damit junge Menschen vor schweren Gesundheitsschäden durch den Tabakkonsum schützen. Denn Tabakwerbung veranlasst Kinder und Jugendliche dazu, mit dem Tabakkonsum anzufangen. Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative ab, obwohl er mit der generellen Stossrichtung einverstanden ist.
Das Rauchen ist eine grosse Belastung für die Gesellschaft. Der Anteil der Raucherinnen und Raucher in der Schweiz liegt seit zehn Jahren unverändert bei rund 27 %. Bei den Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren schwankt er, ohne dass sich ein klarer Trend abzeichnet.
Was will die Initiative?
Die Volksinitiative möchte ein starkes Tabakproduktegesetz. Sie fordert daher, Werbung für Tabakprodukte zu verbieten, die auch Kinder oder Jugendliche erreichen kann. Diese Forderung würde einem weitreichenden Werbeverbot gleichkommen.
Welche Werbeformen wären von dem Verbot betroffen
Die Werbung für Tabakprodukte wäre in folgenden Medien verboten (mit Ausnahme von Angeboten, die nur Erwachsenen zugänglich sind):
- Printmedien,
- Internet einschliesslich sozialer Medien,
- Plakate,
- Kinos,
- Verkaufsstellen,
- an Veranstaltungen.
Wo dürfte die Tabakbranche noch werben?
Werbung, die nur Erwachsene erreicht, wäre nach wie vor zulässig. So zum Beispiel in Publikationen, die nur von Erwachsenen gesehen werden können. Oder an Veranstaltungen, die erwachsenen Menschen vorbehalten sind.
Warum lehnt der Bundesrat die Initiative ab?
Trotz bestehenden Einschränkungen in einzelnen Kantonen und auf Bundesebene ist Tabakwerbung in der Schweiz sehr präsent. Der Bundesrat geht daher mit den Initianten einig, dass Handlungsbedarf besteht, um die Gesundheit der Bevölkerung und insbesondere der Kinder und Jugendlichen besser zu schützen. Er möchte den Schutz verbessern, indem er Vorschläge zur Einschränkung der Tabakwerbung in der laufenden parlamentarischen Debatte zum Tabakproduktegesetz unterstützt. Den Umweg über die Volksinitiative lehnt er per Entscheid vom 6. Dezember 2019 jedoch ab
Chronologie und Fahrplan Volksinitiative Tabakwerbung
- 20. März 2018 – 20. September 2019: Frist für die Unterschriftensammlung
- 12. September 2019: Einreichung der Initiative
- 8. Oktober 2019: Bundeskanzlei stellt fest, dass die Initiative zustande gekommen ist.
- 6. Dezember 2019: Der Bundesrat beauftragt das EDI, einen Botschaftsentwurf zu erarbeiten, mit dem das Parlament Volk und Ständen empfiehlt, die Initiative abzulehnen.
- 26. August 2020: Der Bundesrat überweist die Botschaft für einen Bundesbeschluss und eine Botschaft ans Parlament. Er beantragt dem Parlament, Volk und Ständen eine Ablehnung der Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zu empfehlen.
- Bis spätestens am 23. Mai 2022: Abstimmungsempfehlung des Parlaments (30 Monate nach Einreichung der Volksinitiative, vgl. Artikel 100 Parlamentsgesetz)
- Bis im Mai 2024: Im Falle einer Gutheissung der Initiative durch das Parlament: Ausarbeiten einer Verfassungsänderung innert zwei Jahren
- Bis am 23. März 2023: Volksabstimmung (10 Monate nach der Schlussabstimmung im Parlament, Vgl. Art. 75a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte). Ab 2023: Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im Falle eines positiven Abstimmungsergebnisses
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Letzte Änderung 03.11.2020
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