Revision des Tabakproduktegesetzes

Am 24. Mai 2023 hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Tabakproduktegesetzes an das Parlament verabschiedet.

Die Revision geht auf die vom Volk und den Kantonen gutgeheissene Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» zurück.

Der Bundesrat schlägt dem Parlament gestützt auf die neue Verfassungsbestimmung vor, die Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten an Orten und in Medien, zu denen Jugendliche Zugang haben, zu verbieten. Betroffen sind insbesondere die Printmedien, unter bestimmten Voraussetzungen das Internet sowie Festivals.

In Zukunft darf keine Werbung für Tabakprodukte oder elektronische Zigaretten mehr in den Printmedien platziert werden. Auch an öffentlich zugänglichen Orten wie Verkaufsstellen und Festivals, die von Minderjährigen aufgesucht werden können, wird sie untersagt. Darüber hinaus wird das Sponsoring von Veranstaltungen, zu denen Minderjährige Zugang haben, nicht mehr möglich sein.

Die Vernehmlassung zur Revision wurde am 31. August 2022 eröffnet und dauerte bis am 30. November 2022.  

Weitere Stationen Teilrevision

  • 2024-2025: Voraussichtliche Dauer der parlamentarischen Beratung
  • 2025: Voraussichtlich Vernehmlassung revidierte Tabakprodukteverordnung
  • 2026: Voraussichtlich Inkraftsetzung des revidierten Tabakproduktegesetzes und der Verordnung

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Letzte Änderung 29.04.2024

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