Das Tabakproduktegesetz (TabPG), die dazugehörige Tabakprodukteverordnung (TabPV) sowie weitere damit zusammenhängende gesetzliche Bestimmungen sind seit dem 1. Oktober 2024 in Kraft. Für einzelne Bestimmungen gilt eine Übergangsfrist. Auf dieser Seite werden häufige Fragen zur Umsetzung beantwortet. Auch werden neue Vollzughilfen bereitgestellt, so etwa Handbücher oder Links zu Webseiten, die den Vollzug erleichtern.
Diese Seite richtet sich unter anderem an Unternehmen, die Tabakprodukte oder elektronische Zigaretten herstellen oder verkaufen, und an die Verantwortlichen kantonaler Vollzugsstellen. Die FAQ sind als Hilfeleistung zu verstehen. Im Zweifelsfall gilt der Wortlaut des Gesetzes und der Verordnung.