Hier können Sie Druckvorlagen für die kombinierten Warnhinweise sowie den Leitfaden des BAG zur grafischen Umsetzung bestellen.
Die Vorlagen werden Betrieben, die gerauchte Produkte herstellen oder importieren, zum Download bereitgestellt. Sie müssen über eine Reversnummer zur Abrechnung der Tabaksteuer verfügen, welche das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit ausstellt. Sie können die Nummer hier anfordern: tabak@bazg.admin.ch.
Betriebe, die pflanzliche Rauchprodukte ohne Tabak vertreiben, haben keine Reversnummer. Sie sind gebeten, die Zusammensetzung des pflanzlichen Rauchprodukts (z.B. Hanfblüten mit CBD, Kräutermischung) anzugeben. Ein pflanzliches Rauchprodukt ist ein Produkt ohne Tabak auf der Grundlage von Pflanzen, das mittels eines Verbrennungsprozesses konsumiert wird, insbesondere Kräuterzigaretten.
Letzte Änderung 01.10.2024
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Direktionsbereich Prävention und Gesundheitsversorgung
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
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