Neues Tabakproduktegesetz

Das neue Tabakproduktegesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Derzeit wird die Verordnung erarbeitet. 

Die Verordnung regelt im Detail, wie die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz oder TabPG) umgesetzt werden. Sie legt die Bildwarnhinweise, die auf den Zigarettenpackungen zum Einsatz kommen fest, präzisiert die Pflichten der Unternehmen bei der Produktedeklaration und regelt die Testkäufe. Zudem definiert die Verordnung neue Produkte, die kürzlich im Markt eingeführt wurden und als sogenannte «gleichartige Produkte» auch unter das Tabakproduktegesetz fallen sollen. Dazu gehören pflanzliche Produkte zum Erhitzen, Nikotinprodukte ohne Tabak zum Schnupfen, Produkte ohne Tabak für Wasserpfeifen sowie Produkte ohne Tabak und Nikotin zum oralen Gebrauch und zum Schnupfen.

Tabakprodukte sind derzeit im Lebensmittelgesetz geregelt. Im Rahmen der Angleichung des Schweizer Lebensmittelrechts an die EU hat das Parlament bereits 2014 entschieden, Tabak- und Nikotinprodukte ausserhalb des Lebensmittelgesetzes in einem eigenen Tabakproduktegesetz zu regeln. Das Tabakproduktegesetz und die entsprechende Verordnung werden voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten.

Bestimmungen des neuen Tabakproduktegesetzes

Das neue Bundesgesetz regelt neben Tabakerzeugnissen auch elektronische Zigaretten, erhitzte Tabakprodukte, pflanzliche Raucherwaren, insbesondere THC-arme Hanfrauchwaren mit CBD sowie sogenannte «gleichartige Produkte».

Im Bereich des Jugendschutzes sind folgende Massnahmen festgelegt worden:

  • Tabakprodukte und elektronische Zigaretten dürfen nicht an unter 18-Jährige verkauft werden. Wer das Verbot missachtet, kann mit einer Busse bestraft werden.
  • Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten auf Plakaten, in Kinos, auf Sportplätzen, in und an öffentlichen Gebäuden sowie in und an öffentlichen Verkehrsmitteln ist verboten.
  • Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten, die sich an Minderjährige richtet, ist verboten.
  • Das Sponsoring von Veranstaltungen für Jugendliche oder von Veranstaltungen mit internationalem Charakter ist verboten.

Annahme Volksinitiative

Im Februar 2022 haben das Volk und die Kantone die Volksinitiative «Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung» angenommen. Tabakwerbung soll überall dort verboten werden, wo sie Kinder und Jugendliche erreicht. Deshalb muss das Tabakproduktegesetz revidiert werden, obwohl es noch nicht in Kraft gesetzt ist. Die Teilrevision des Tabakproduktegesetzes sowie die Verordnung zur Anwendung des Tabakproduktegesetzes werden derzeit parallel erarbeitet.

Weitere Stationen

  • 2023: Erarbeitung der Durchführungsverordnung und öffentliche Vernehmlassung
  • Mitte 2024: Inkraftsetzung des Tabakproduktegesetzes und der Verordnung

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Letzte Änderung 01.03.2024

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