Neues Tabakproduktegesetz

Das Parlament hat im Oktober 2021 ein neues Tabakproduktegesetz verabschiedet.

Zudem verlangt die Volksinitiative «Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung» ein umfassendes Verbot von Tabakwerbung. Deshalb muss das Tabakproduktegesetz revidiert werden. Der Vorentwurf zur Revision befindet sich bis Ende November in Vernehmlassung.

Das Inkrafttreten des Tabakproduktegesetzes und der Verordnung durch den Bundesrat ist für anfangs 2024 vorgesehen.

Anfangs 2022 wurde zudem die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» angenommen. Die Umsetzung der Initiative erfordert eine Anpassung des Gesetzes.

Die beiden Projekte werden derzeit parallel erarbeitet.

Bestimmungen des neuen Tabakproduktegesetzes

Das neue Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten wurde am 1. Oktober 2021 vom Parlament verabschiedet. Es regelt neben Tabakerzeugnissen auch elektronische Zigaretten und pflanzliche Raucherwaren, insbesondere THC-arme Hanfrauchwaren mit CBD.

Im Bereich des Jugendschutzes sind folgende Massnahmen festgelegt worden:

  • Tabakprodukte und elektronische Zigaretten dürfen nicht an unter 18-Jährige verkauft werden. Wer das Verbot missachtet, kann mit einer Busse bestraft werden.
  • Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten auf Plakaten, in Kinos, auf Sportplätzen, in und an öffentlichen Gebäuden sowie in und an öffentlichen Verkehrsmitteln ist verboten.
  • Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten, die sich an Minderjährige richtet, ist verboten.
  • Das Sponsoring von Veranstaltungen für Jugendliche oder von Veranstaltungen mit internationalem Charakter ist verboten.

Annahme der Volksinitiative

Volk und Stände haben am 13. Februar 2022 die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» angenommen. Die neuen Verfassungsartikel verlangen, dass Tabakwerbung, die Kinder und Jugendliche erreicht, verboten wird. Aus diesem Grund muss das neue Tabakproduktegesetz angepasst werden.

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision am 31. August 2022 eröffnet. Diese dauert bis am 30. November 2022. Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Internetseite der Bundeskanzlei publiziert. Sie sind auch am Ende dieser Seite unter dem Reiter Dokumente verfügbar.

Inkrafttreten und Revision

Die Ausführungsverordnung zum Tabakproduktegesetz wird derzeit erarbeitet. Sowohl Gesetz als auch Verordnung werden voraussichtlich anfangs 2024 in Kraft treten.

Die Gesetzesrevision zur Umsetzung der Volksinitiative wird als eigenes Projekt vorangetrieben. Sie wird ca. drei Jahre dauern. Derzeit erarbeitet der Bundesrat den Vorentwurf, der voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 ans Parlament überwiesen werden soll.

Stationen des Tabakproduktegesetzes

Tabakproduktegesetz (1. Oktober 2021)

  • 2015: Erste Botschaft Tabakproduktegesetz
  • 2016: Rückweisung an den Bundesrat
  • 2018: Zweite Botschaft Tabakproduktegesetz
  • 2019: Beratung im Ständerat
  • 2020: Beratung im Nationalrat
  • 2021: Differenzbereinigung und Schlussabstimmung im Parlament
  • 2022: Erarbeitung der Durchführungsverordnung
  • 2023: Öffentliche Vernehmlassung
  • Anfangs 2024: Inkrafttreten des Gesetzes und der Verordnung

Revision Tabakproduktegesetz (Umsetzung Volksinitiative)

  • Erstes Halbjahr 2023: Überweisung des Vorentwurfs der Gesetzesrevision an das Parlament
  • 13. Februar 2025: gemäss Volksinitiative Frist zur Verabschiedung des Gesetzes durch Parlament

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Letzte Änderung 07.03.2023

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