Hohe Preise senken den Konsum

Die Tabakbesteuerung ist eine wirksame Präventionsmassnahme. Ein hoher Preis wirkt vor allem bei jungen Menschen, denn er reduziert den Konsum. Der Ertrag aus der Tabakbesteuerung wird für die Finanzierung der AHV verwendet. 

Tabakindustrie verantwortet die Mehrheit der Preisaufschläge

In den vergangenen Jahren wurden die Zigarettenpreise mehrmals erhöht. Für mehr als die Hälfte des Aufschlags ist die Tabakindustrie verantwortlich, weniger als die Hälfte waren Steuererhöhungen durch den Bund. Zum letzten Mal hat der Bundesrat die Tabaksteuer im Jahr 2013 um zehn Rappen angehoben. Damit hat er seine Kompetenz zur Erhöhung der Tabaksteuer auf Zigaretten ausgeschöpft. Eine Erweiterung dieser Kompetenz hat das Parlament auf Antrag des Bundesrates im Dezember 2016 abgelehnt.

Studien zur Wirkung präventiver Massnahmen zeigen: Eine zehnprozentige Preiserhöhung für Zigaretten führt zu einer durchschnittlichen Verringerung des Zigarettenkonsums um rund vier Prozent. Bei jungen Menschen kann man sogar von einer Reduktion um acht Prozent ausgehen.

Zusammensetzung des Verkaufspreises

Aktuell liegt der Verkaufspreis einer Packung à 20 Zigaretten der meistverkauften Marke bei 9.20 Franken. Dieser Preis setzt sich wie folgt zusammen:

  in Franken in %
Tabaksteuer 4.67 50,7
Mehrwertsteuer MwSt. 0.69  7,5*
Abgabe Sota (Fonds für die Mitfinanzierung des Inlandtabaks) 0.026  0,3
Abgabe Tabakpräventionsfonds 0.026  0,3
Industrie und Handel 3.79 41,2
* d.h. 8,1 % des Verkaufspreises ohne MwSt.
Stand: Januar 2024

Für den Bund bedeutet eine Steuer von 10 Rappen pro Packung Zigaretten jährliche Einnahmen in der Höhe von etwa 45 Millionen Franken. Die Einnahmen aus der Tabakbesteuerung werden für die Finanzierung der AHV/IV verwendet. Im Jahr 2020 waren es 2,1 Milliarden Franken. So werden etwa 5 % aller AHV-Einnahmen erzielt.

Neben der Tabaksteuer müssen die Tabakfabrikanten pro Zigarettenpaket je 2,6 Rappen in den Tabakpräventionsfonds und in den zur Förderung des einheimischen Tabakanbaus bestimmten SOTA-Fonds (Einkaufsgenossenschaft für den Inlandtabak) einbezahlen. Jedem der beiden Fonds fliessen jährlich etwa 13 Millionen Franken zu.

Besteuerung von E-Zigaretten

Derzeit unterliegen elektronische Zigaretten nicht der Tabaksteuer. Dies könnte sich in Zukunft ändern: Am 26. Oktober 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung verabschiedet, die eine Besteuerung der in elektronischen Zigaretten konsumierten Flüssigkeiten vorsieht.

Letzte Änderung 04.04.2024

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