Das Parlament hat dem Bundesrat den Auftrag erteilt, Tabakprodukte und elektronische Zigaretten in einem eigenen Gesetz zu regeln. Das neue Gesetz soll ein schweizweit einheitliches Verkaufsalter von 18 Jahren einführen.
Problem und Strategiebezug
9500 Menschen sterben in der Schweiz an den Folgen des Tabakkonsums. Der Tabakkonsum ist der wichtigste Risikofaktor, welcher die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung belastet. Heute raucht in der Schweiz mehr als ein Viertel der Bevölkerung (27%). Dieser Anteil verharrt seit 10 Jahren auf hohem Niveau.
Die Prävention des Tabakkonsums ist Teil der bundesrätlichen Strategie Gesundheit2030 und der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017-2024 (NCD-Strategie). Die NCD-Strategie zielt darauf ab, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die tabakbedingten Todes- und Krankheitsfälle in der Schweiz reduzieren. Sie setzt sowohl auf individuelle Unterstützungsangebote als auch auf Anpassungen der Rahmenbedingungen.
Das Gesetz soll die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Konsums von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten schützen.
- Minderjährigen sollen keine Tabakprodukte mehr verkauft werden dürfen.
- Um das Verkaufsverbot zu kontrollieren, sollen regelmässig Testkäufe durchgeführt werden.
- Im Sinne einer Gleichbehandlung der Produkte, sollen die deutlich weniger schädlichen E-Zigaretten in der Schweiz legal gekauft werden können. Dies ist heute schon möglich, wenn die Produkte die Standards der EU einhalten (sog. Cassis-de-Dijon-Prinzip).
- Es werden Qualitätsstandards für elektronische Zigaretten eingeführt. Diese schliessen Vorgaben ein für sichere Inhaltsstoffe (z.B. eine maximale Nikotinkonzentration von 20 mg pro ml E-Liquid), kindersichere Verschlüsse und die Produkteinformationen, die an die Konsumierenden abzugeben sind.
- Ursprünglich hatte das Parlament verlangt, dass die Tabakwerbung im Vergleich zu heute nicht weiter eingeschränkt werden darf. Der Ständerat möchte jedoch gewisse Minimalanforderungen der WHO-Tabakkonvention umsetzen und beispielsweise die Werbung in der Presse und im Internet untersagen.
- Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Parlaments planen die Wiedereinführung der Besteuerung von E-Zigaretten (separates Projekt).
- Gemäss der Vergleichsstudie mit 36 europäischen Ländern (Tobacco Control Scale 2019) befindet sich die Schweiz in der Umsetzung wirksamer Massnahmen zur Tabakkontrolle auf dem zweitletzten Platz. Der Grund dafür liegt unter anderem darin, dass in der Schweiz die Tabakwerbung kaum eingeschränkt wird.
- Grossbritannien zeigt, dass es möglich ist, mit geeigneten Regulierungsmassnahmen die Anzahl Rauchende deutlich zu senken: dort raucht nur noch jede 6. Person (rund 15 % der Bevölkerung).
- Die Regulierungsfolgenabschätzung hat ergeben, dass die Anzahl Rauchender in der Schweiz mit dem Gesetz um rund 2% zurückgehen würde. Dies würde eine Abnahme um 40'000 Rauchende bis im Jahr 2060 bedeuten.
- Auch die Schweizer Bevölkerung würde von diesem Gesetz profitieren, indem die Lebensqualität verbessert, die Todesfälle durch das Rauchen reduziert und die Gesundheitskosten sich im Umfang von rund 214 Millionen Franken pro Jahr verringern würden.
Das neue Bundesgesetz wird voraussichtlich Mitte 2023 in Kraft treten.
Chronologie und Fahrplan des Tabakproduktegesetzes
(Verzögerung 6 bis 12 Monate im Vergleich zur ursprünglichen Planung)
- Februar - September 2019: Beratung TabPG im Ständerat
- Ab März 2020: Beratung im Nationalrat (Verzögerung aufgrund der Coronavirus-Situation)
- Anfang 2021: Anpassung der Übergangsfrist im Lebensmittelgesetz (die Bestimmungen zu Tabak gelten bis zum 1. Mai 2021).
- 2021: Schlussabstimmung im Parlament
- 2022: Erarbeitung der Durchführungsverordnungen und öffentliche Vernehmlassung
- Mitte 2023: Inkraftsetzung des Gesetzes und der Verordnungen
Dokumente
- Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) 2015 zum Tabakproduktegesetz (PDF, 2 MB, 11.11.2015)
- Zusammenfassung Regulierungsfolgenabschätzung 2015 zum TabPG (PDF, 119 kB, 11.11.2015)
- Vernehmlassungsbericht 2018 TabPG (PDF, 1 MB, 03.11.2020)
- Entwurf Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) (PDF, 455 kB, 23.01.2019)
- Botschaft 2018 Tabakproduktegesetz (TabPG) (PDF, 1 MB, 03.11.2020)
- Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zum überarbeiteten Tabakproduktegesetz (PDF, 301 kB, 21.10.2020)Stand November 2018: Zusammenfassung Jürg Guggisberg, Aurélien Abrassart, Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG
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Letzte Änderung 02.12.2020
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