Das Tabakproduktegesetz schränkt auch die Verkaufsförderung ein. Produkte dürfen nicht kostenlos abgegeben werden und Wettbewerbe mit Geschenken sind untersagt. Bei Veranstaltungen mit internationalem Charakter oder bei Veranstaltungen für ein minderjähriges Publikum ist Sponsoring verboten.
Diese Tabelle mit den kantonalen Regelungen wird deshalb ab März 2025 durch eine Tabelle ersetzt, die aufzeigt, welche Kantone strengere Regelungen haben.
Übersicht über die Regelungen
Ein «ja» oder ein Kommentar bedeutet, dass eine gesetzliche Einschränkung vorhanden ist.