Zeitliche Verkaufseinschränkungen

Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien), welche den Verkauf und/oder den Konsum von Alkohol zu bestimmten Zeiten und Anlässen verbieten oder einschränken.

Zeitliche Verkaufseinschränkungen
Kt. Regelung Bemerkungen
AG    
AI    
AR    
BE    
BL    
BS Ja Verkaufsverbot von Bier und Wein an <18-Jährige von 24.00 - 07.00 Uhr im Gastgewerbe
FR Ja Der Verkauf alkoholhaltiger Getränke zum Mitnehmen ist nach 22.00 Uhr verboten.
GE Ja Der Verkauf alkoholhaltiger Getränke zum Mitnehmen oder kostenlose Abgabe ist von 21.00 - 07.00 Uhr verboten.
GL    
GR    
JU    
LU    
NE Ja - Spirituosenverkauf erst ab 9.00 Uhr
- Der Verkauf zum Mitnehmen und die Lieferung von Spirituosen sind ab 19 Uhr verboten.
NW    
OW    
SG    
SH    
SO    
SZ    
TG    
TI    
UR    
VD Ja Der Verkauf zum Mitnehmen und die Lieferung von Spirituosen und Bier sind zwischen 21.00 und 6.00 Uhr verboten. Die Gemeinden dürfen diese Regelung ab 20.00 Uhr verschärfen.
VS    
ZG    
ZH    

Letzte Änderung 20.04.2021

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Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
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Tel. +41 58 463 88 24
E-Mail

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