Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien), welche den Verkauf und/oder den Konsum von Alkohol zu bestimmten Zeiten und Anlässen verbieten oder einschränken.
Kt. | Regelung | Bemerkungen |
---|---|---|
AG | ||
AI | ||
AR | ||
BE | ||
BL | ||
BS | Ja | Verkaufsverbot von Bier und Wein an <18-Jährige von 24.00 - 07.00 Uhr im Gastgewerbe |
FR | Ja | Der Verkauf alkoholhaltiger Getränke zum Mitnehmen ist nach 22.00 Uhr verboten. |
GE | Ja | Der Verkauf alkoholhaltiger Getränke zum Mitnehmen oder kostenlose Abgabe ist von 21.00 - 07.00 Uhr verboten. |
GL | ||
GR | ||
JU | ||
LU | ||
NE | Ja | - Spirituosenverkauf erst ab 9.00 Uhr - Der Verkauf zum Mitnehmen und die Lieferung von Spirituosen sind ab 19 Uhr verboten. |
NW | ||
OW | ||
SG | ||
SH | ||
SO | ||
SZ | ||
TG | ||
TI | ||
UR | ||
VD | Ja | Der Verkauf zum Mitnehmen und die Lieferung von Spirituosen und Bier sind zwischen 21.00 und 6.00 Uhr verboten. Die Gemeinden dürfen diese Regelung ab 20.00 Uhr verschärfen. |
VS | ||
ZG | ||
ZH |
Letzte Änderung 20.04.2021
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 88 24