Werbeeinschränkungen

Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) betreffend Einschränkung und Verboten von Alkoholwerbung und Alkoholsponsoring.

Werbeeinschränkungen für Alkohol
Kt. Regelung Plakate im öffentl. Raum Plakate vom öffentl. Raum aus einsehbar An und in öffentlichen Gebäuden Plakatwerbung in Sportstätten Weitere
AG            
AI            
AR Ja Ja Ja Ja Ja  
BE Ja Ja Ja Ja   an öffentlichen Anlässen:
- für Alkoholika mit >15%, wenn <18 j. teilnehmen können;
- für A. mit <15%, wenn hauptsächlich <18 j. teilnehmen
BL Ja Ja Ja Ja   öffentliche Filmvorführungen freigegeben <16 J.
BS Ja Ja Ja     Plakate auf privatem Grund für Alkoholika, Wein und Bier ausgenommen
FR Ja         Gesundheits- und Bildungseinrichtungen
GE Ja für Alkoholika mit  >15% für Alkoholika mit  >15% für Alkoholika mit  >15% Aussen, öffentl. Grund, Verboten für Alkoholika mit >15%
Innen: hängt vom Besitzer ab: öffentl:verboten; privat: erlaubt
in öffentliche Unterhaltungsunternehmen zugänglich für <16 J.
GL            
GR            
JU            
LU            
NE Ja         in Vorstellungen für Kinder und Jugendliche möglich
NW            
OW Ja Ja        
SG Ja         auf staatseigenen Grundstücken
SH            
SO            
SZ            
TG Ja für Alkoholika mit  >15% sowie Misch-
getränke, welche gebrannte Wasser (Äthylalkohol) enthalten
für Alkoholika mit  >15% sowie Misch-
getränke, welche gebrannte Wasser (Äthylalkohol) enthalten
     
TI            
UR Ja Ja Ja Ja Ja ausgenommen ist Werbung auf Wirtshausschildern
VD Ja für Alkoholika mit >15% für Alkoholika mit >15%     auf staatseigenen Grundstücken
VS            
ZG Ja   Ja      
ZH Ja Ja   Ja Ja - In Gesundheits- und Bildungseinrichtungen
- Verboten wenn weiträumig wahrnehmbar oder auf öffentlichem Grund/Gebäuden;
- Grundsätzlich verboten an Orten und Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen oder wenn täuschend.
- Details und Ausnahmen siehe "Richtlinien zum Vollzug der Werbebeschränkung für Suchtmittel".

Letzte Änderung 06.10.2022

Zum Seitenanfang