Testkäufe sind ein bewährtes Mittel, um die Einhaltung des Abgabeverbotes durch die Verkaufsstellen zu überprüfen. Mit dem Lebensmittelgesetz LMG gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage, die in der ganzen Schweiz gilt. Die Ergebnisse eines Testkaufs können in einem Verwaltungs- oder Strafverfahren verwendet werden.
Diese Tabelle mit den kantonalen Regelungen wird deshalb ab März 2025 durch eine Tabelle ersetzt, die aufzeigt, welche Kantone Regelungen haben, die konform mit dem Lebensmittelgesetz sind.