Präventionsinstrumente

Die Abgabe von Alkohol an Jugendliche ist gesetzlich geregelt. Wer gegen die Vorschriften verstösst, macht sich strafbar.
Um das Verkaufspersonal bei seiner Präventionsaufgabe zu unterstützen, stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung.

Verkaufs- oder Servicemitarbeitende im Detailhandel, im Gastgewerbe oder bei Veranstaltungen sind täglich in direktem Kontakt mit den Kundinnen und Kunden. Sie stehen bei der Abgabe von Alkohol an Jugendliche an vorderster Front und tragen bei der Prävention deshalb die grösste Verantwortung. Sie müssen entscheiden, an wen sie Alkohol abgeben dürfen und an wen nicht.

Ausbildung für die Alkoholabgabe an Jugendliche:  

Kostenlose Online-Schulung age-check.ch

Mithilfe einer Online-Schulung können Mitarbeitende, die im Verkauf von Alkohol und / oder Tabak tätig sind, kostenlos die nötigen Kenntnisse über die Vorschriften auf Kantons- und Bundesebene erwerben und ihr Wissen testen. Wer den Test erfolgreich abschliesst, erhält ein Kurszertifikat.

www.age-check.ch

Testkäufe

Praxis

Das Gesetz verbietet den Verkauf von Bier und Wein an Personen unter 16 Jahren und von Spirituosen an Personen unter 18 Jahren (im Kanton Tessin werden alle alkoholischen Getränke nur an Personen ab 18 Jahren verkauft).

Hauptzweck der Testkäufe ist die Prävention. Sie sollen das Verkaufspersonal auf das Verbot der Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 respektive 18 Jahren aufmerksam zu machen.

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG veröffentlichte jährlich einen Bericht über die Praxis der Alkoholtestkäufe in der Schweiz. Ab 2025 wird diese Aufgabe vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) übernommen.

Weiterführende Themen

Alkoholpolitik in den Kantonen

Überblick über die unterschiedliche Gesetzgebung der Kantone im Bereich der Alkoholprävention.

Testkäufe

Tabellarische Übersicht der Kantone, welche unangekündigte Alkoholtestkäufe durchführen. Mittels Testkäufen wird der Vollzug des Alkoholverkaufsverbots an unter 16- bzw. unter 18-Jährige kontrolliert.

Letzte Änderung 12.03.2025

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 88 24
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

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