In der Schweiz sind Bund und Kantone mit der Alkoholpolitik betraut. Sie erlassen auf ihrer jeweiligen Ebene gesetzliche Regelungen und finanzieren Alkoholpräventionsprojekte. Weitere Akteure sind Gemeinden und NGOs, die sich für Alkoholprävention einsetzen.
In der Schweiz sind Bund, Kantone und auch Gemeinden in die Alkoholpolitik involviert. Zudem engagieren sich zahlreiche Nichtregierungsorganisationen für Betroffene, Angehörige wie auch für die gesamte Gesellschaft. Sie stossen auch alkoholpolitische Diskussionen an.
Ebene Bund
Auf Bundesebene setzen sich hauptsächlich drei Ämter mit der Umsetzung der Alkoholpolitik auseinander:
- Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, Abteilung Alkohol und Tabak: Umsetzung des Alkoholgesetzes (gilt nur für gebrannte Wasser) und Biersteuer
- Bundesamt für Gesundheit BAG: Gesundheitspolitische Aspekte
- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Lebensmittelgesetz
Verschiedene Bundesämter sind für eine Reihe von Gesetzen im Bereich Alkohol verantwortlich.
Das Bundesamt für Gesundheit verfolgt das Ziel, die Alkoholprävention in der Schweiz kohärent und wirksam zu gestalten. Dazu sollen Aktivitäten und Expertise relevanter Akteure wie Bundesämter, Kantone und Nichtregierungsorganisationen zielgerichtet genutzt, Synergien gefördert und die Zusammenarbeit gestärkt werden.
Von 2008 bis 2016 legte das Nationale Programm Alkohol (NPA) die Grundlage für eine kohärente Alkoholpolitik. Seit 2017 geben die Strategie Nichtübertragbare Krankheiten und die Strategie Sucht die Stossrichtungen der Alkoholpolitik des Bundes vor.
Der Bund kann Projekte und Forschungsvorhaben, die sich der Alkoholprävention widmen, finanziell unterstützen. Dies erfolgt auf Grundlage eines Gesuchsverfahrens.
Ebene Kantone
Die 26 Kantone zählen zu den Hauptakteuren der Schweizer Alkoholpolitik. Sie sind die wichtigsten Partner im Vollzug des Bundesrechts und sind frei, die Rahmenbedingungen zu gestalten. Sie legen zum Beispiel die Ladenöffnungszeiten fest, regeln das Gastgewerbe und den Detailhandel und erlassen Werbevorschriften oder auch nicht. Zudem setzten die kantonalen Polizei- und Justizorgane die alkoholpolitisch relevanten Gesetzesvorschriften um und sanktionieren Widerhandlungen.
Unterstützung durch das Erfolgsfaktorentool
Das Erfolgsfaktorentool hilft den Kantonen, ihre Programme in Gesundheitsförderung und Prävention, inklusive Alkoholprävention, strategisch auszurichten und zu optimieren. Entwickelt wurde es vom BAG, dem Tabakpräventionsfonds, Gesundheitsförderung Schweiz und der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz.
Alkoholtestkäufe als Instrument des Jugendschutzes
Die gesetzlichen Grundlagen erlauben es den Kantonen, Übertretungen der Abgabeverbote strafrechtlich zu sanktionieren. Testkäufe durch nicht bezugsberechtigte Jugendliche überprüfen die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und zeigen den Grad der Gesetzeseinhaltung. Viele Kantone und private Organisationen führen solche Testkäufe regelmässig durch. Ein Leitfaden unterstützt die Planung, Durchführung und Dokumentation der Testkäufe und berücksichtigt den Schutz der jugendlichen Testkäufer.
Alkoholzehntel zuhanden der Kantone
In der Schweiz wird auf Spirituosen und Bier eine Steuer erhoben, Wein und Ethanol für industrielle Zwecke sind steuerfrei. Für die Spirituosensteuer und die Biersteuer werden von der Eidgenössischen Zollverwaltung erhoben.
Der Reinertrag des BAZG wird jedes Jahr zwischen dem Bund (90 %) und den Kantonen (10 %) aufgeteilt. Der Bundesanteil fliesst in die AHV-Kasse, der Anteil der Kantone, der sogenannte Alkoholzehntel, ist zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Alkoholismus sowie von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch zu verwenden.
Letzte Änderung 30.01.2025
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 88 24