Alkoholpolitik

In der Schweiz sind Bund und Kantone mit der Alkoholpolitik betraut. Sie erlassen auf ihrer jeweiligen Ebene gesetzliche Regelungen und finanzieren Alkoholpräventionsprojekte. Weitere Akteure sind Gemeinden und NGOs, die sich für Alkoholprävention einsetzen. 

In der Schweiz sind Bund, Kantone und auch Gemeinden in die Alkoholpolitik involviert. Zudem engagieren sich zahlreiche Nichtregierungsorganisationen für Betroffene, Angehörige wie auch für die gesamte Gesellschaft. Sie stossen auch alkoholpolitische Diskussionen an.

Ebene Bund

Auf Bundesebene setzen sich hauptsächlich vier Ämter mit der Umsetzung der Alkoholpolitik auseinander:

  • Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, Abteilung Alkohol und Tabak: Umsetzung des Alkoholgesetzes (gilt nur für gebrannte Wasser) und Biersteuer
  • Bundesamt für Gesundheit BAG: Gesundheitspolitische Aspekte
  • Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Lebensmittelgesetz

Verschiedene Bundesämter sind für eine Reihe von Gesetzen im Bereich Alkohol verantwortlich.

Das Bundesamt für Gesundheit setzt sich zum Ziel, die Alkoholprävention in der Schweiz kohärenter und wirksamer zu gestalten. Dabei sollen die Aktivitäten und die Expertise der relevanten Akteure aus dem Alkoholbereich (Bundesämter, Kantone, Nichtregierungsorganisationen) gewinnbringend und zielorientiert eingesetzt sowie Synergien genutzt und die Zusammenarbeit unter den Akteuren gefördert werden.

Das Nationale Programm Alkohol, mit dessen Umsetzung das BAG von 2008 bis 2016 betraut war, setzte ganz auf die verbesserte Koordination unter den Akteuren – speziell der Kantone – und investierte in die Forschung. In seinem Rahmen wurde die partnerschaftliche Alkoholpräventionskampagne erarbeitet und der Finanzierungsprozess für Gesuche im Bereich Alkoholprävention vereinheitlicht.

Ab 2017 geben die Strategie Nichtübertragbare Krankheiten und die Strategie Sucht die Stossrichtungen der Alkoholpolitik des Bundes vor.

Der Bund unterstützt Projekte und Forschungsvorhaben, die sich mit dem risikoreichen Alkoholkonsum beschäftigen.

Ebene Kantone

Die 26 Kantone zählen zu den Hauptakteuren der Schweizer Alkoholpolitik. Sie sind die wichtigsten Partner im Vollzug des Bundesrechts und sind frei, die Rahmenbedingungen zu gestalten. Sie legen zum Beispiel die Ladenöffnungszeiten fest, regeln das Gastgewerbe und den Detailhandel und erlassen Werbevorschriften oder auch nicht. Zudem setzten die kantonalen Polizei- und Justizorgane die alkoholpolitisch relevanten Gesetzesvorschriften um und sanktionieren Widerhandlungen.

Das Bundesamt für Gesundheit hat ein Erfolgsfaktorenmodell ausgearbeitet, mit dem die Kantone ihre Stärken und Schwächen sowie das Potenzial ihrer Alkoholpolitiken analysieren und, falls gewünscht, neue Ziele und Schritte definieren können.

Alkoholzehntel zuhanden der Kantone

In der Schweiz wird auf Spirituosen und Bier eine Steuer erhoben, Wein und Ethanol für industrielle Zwecke sind steuerfrei. Für die Spirituosensteuer und die Biersteuer werden von der Eidgenössischen Zollverwaltung erhoben.

Der Reinertrag des BAZG wird jedes Jahr zwischen dem Bund (90 %) und den Kantonen (10 %) aufgeteilt. Der Bundesanteil fliesst in die AHV-Kasse, der Anteil der Kantone, der sogenannte Alkoholzehntel, ist zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Alkoholismus sowie von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch zu verwenden. 

Weiterführende Themen

Bundesgesetzgebung

Die Alkoholpolitik in der Schweiz stützt sich auf Rechtsbestimmungen. Geregelt werden Produktsicherheit, Herstellung und Handel. Es bestehen Vorschriften zum Gesundheits- und Jugendschutz.

Alkoholpolitik in den Kantonen

Überblick über die unterschiedliche Gesetzgebung der Kantone im Bereich der Alkoholprävention.

Alkohol international

Alkohol ist ein bedeutender Krankheitsfaktor und verursacht etwa sechs Prozent aller Todesfälle. Als Reaktion darauf hat die WHO eine globale Strategie ausgearbeitet, auf welcher der Aktionsplan 2012–2020 der WHO-Region Europa beruht.

Erfolgsfaktoren kantonaler Alkoholpolitik

In enger Zusammenarbeit mit den Kantonen hat das Bundesamt für Gesundheit das Instrument «Erfolgsfaktoren» erarbeitet. Es unterstützt die kantonalen Verwaltungen bei der Überprüfung und Weiterentwicklung ihrer Alkoholpolitik.

Alkoholpräventionsgesuche

Der Bund unterstützt gesamtschweizerische Projekte, die sich der Alkoholprävention widmen (Art.43a AlkG). Hier finden Sie Informationen zur Gesucheinreichung.

Letzte Änderung 17.04.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 88 24
E-Mail

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