Die Schweiz verfügt über eine qualitativ hochstehende psychiatrische Versorgung. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht zur Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz fest. Der Bericht zeigt aber auch, dass Entwicklungsbedarf besteht.
Im Laufe eines Jahres leidet laut Schätzungen bis zu einem Drittel der Schweizer Bevölkerung an einer psychischen Krankheit. Knapp die Hälfte der erkrankten Personen lassen sich behandeln. Diese Behandlung erfolgt in den meisten Fällen durch Psychiaterinnen und Psychiater oder durch psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten.
Zukunft der Psychiatrie
Am 20. September 2010 wurde das Postulat Stähelin «Zukunft der Psychiatrie» (10.3255) überwiesen. Es beauftragte den Bundesrat, einen Bericht über die aktuelle psychiatrische Versorgung in der Schweiz zu erstellen und Vorschläge betreffend die Zukunft der Psychiatrie zu unterbreiten. Der Bericht wurde 2016 verabschiedet. Im Fokus stehen psychiatrische Angebotsstrukturen, ihre Finanzierung sowie allfällige Hindernisse im Hinblick auf ihre Weiterentwicklung. Zudem sind die Schnittstellen der Psychiatrie mit anderen Gesellschaftsbereichen beschrieben.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass in der Schweiz gute, qualitativ hochstehende psychiatrische Angebotsstrukturen bestehen, die vielen psychisch kranken Patienten eine bedarfsgerechte Behandlung ermöglichen. Trotzdem zeigen die Analysen, dass es auch Bedarf für eine Weiterentwicklung gibt. Der Bundesrat leitet im Bericht folgende Massnahmen für eine nachhaltige Entwicklung der Angebotsstrukturen ab.
Massnahmen zur Weiterentwicklung der psychiatrischen Angebotsstrukturen
Folgende Massnahmen werden im Bereich der psychiatrischen Angebotsstrukturen umgesetzt:
Umsetzung
Die Massnahmen sind seit 2017 in der Umsetzung. Dafür zuständig sind verschiedene Bundesstellen, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), sowie Kantone und Leistungserbringer.
Letzte Änderung 12.11.2020
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