Psychische Erkrankungen betreffen in der Schweiz jährlich bis zu einem Drittel der Bevölkerung. Sie verursachen grosses persönliches Leid und hohe volkswirtschaftliche Kosten. Die Schweiz verfügt grundsätzlich über eine qualitativ hochstehende psychiatrische Versorgung. Gleichzeitig gibt es versorgungsbezogene Herausforderungen und Entwicklungsbedarf, um die Angebotsstrukturen zu verbessern.

Psychische Erkrankungen in der Schweiz: Häufigkeit, Auswirkungen und Handlungsbedarf
Psychische Gesundheit hängt von vielen Faktoren ab. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen sich wohl fühlen, dass sie sich entwickeln können und am sozialen Leben in der Gesellschaft teilnehmen. Wenn sie fehlt oder angeschlagen ist, so wirkt sich dies auf alle Lebensbereiche aus und kann zu grossen Beeinträchtigungen führen – nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für ihre Angehörigen.
Psychische Erkrankungen sind vielfältig und reichen von Essstörungen, Angststörungen bis hin zu Depressionen und anderen schweren Symptomen. In der Schweiz ist im Laufe eines Jahres bis zu einem Drittel der Bevölkerung von einer psychischen Krankheit betroffen. Damit gehören psychische Krankheiten zu den am meisten verbreiteten Erkrankungen überhaupt. Knapp die Hälfte der erkrankten Personen lassen sich behandeln. Diese Behandlung erfolgt in den meisten Fällen durch Psychiaterinnen und Psychiater oder durch psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten.
Psychische Erkrankungen treten in jeder Lebensphase und in allen Gesellschaftsteilen auf. Betroffene sind in allen Lebensbereichen beeinträchtigt. Ausserdem verursachen psychische Erkrankungen hohe volkswirtschaftliche Kosten. Schätzungen gehen von über 7 Milliarden Franken jährlich aus. Somit stellen psychische Erkrankungen eine grosse gesundheitspolitische Herausforderung dar, die eine intensive Zusammenarbeit aller Akteure verlangt.
Politischer Auftrag des Bundes
Der Bund hat den politischen Auftrag, die Situation in Bezug auf die psychische Gesundheit in der Schweiz zu untersuchen und zu verbessern. Diese Ziele verfolgt er, indem er einerseits die psychische Gesundheit der Bevölkerung fördern und andererseits die psychiatrische Versorgung erkrankter Menschen verbessern will:
Förderung der psychischen Gesundheit
Der Bund fördert die psychische Gesundheit und strebt Verbesserungen auf den Gebieten der Vorbeugung und Früherkennung an, um die Zahl der Erkrankungen zu reduzieren. Dazu gehören die Sensibilisierung und Entstigmatisierung, Prävention, Wissensvermittlung und die Vernetzung der zahlreichen Akteure.
Verbesserung der psychiatrischen Versorgung
Die Bezeichnung «psychiatrische Versorgung» meint die umfassende Betreuung und Behandlung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Die psychiatrische Versorgung umfasst die Leistungen aller Berufsgruppen, die an der Betreuung und Behandlung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung beteiligt sind. Bei psychischen Belastungen gibt es auch der Versorgung vorgelagerte Angebote (beispielsweise Informationsplattformen, niederschwellige Hilfs- und Beratungsangebote usw.).
Die Schweiz verfügt grundsätzlich über eine qualitativ hochstehende psychiatrische Versorgung. Dennoch besteht weiterhin Entwicklungsbedarf. Um die Angebotsstrukturen nachhaltig zu verbessern, setzt der Bund verschiedene Massnahmen um.
Massnahmen zur Weiterentwicklung der psychiatrischen Angebotsstrukturen
Zukunft der Psychiatrie
Am 20. September 2010 wurde das Postulat Stähelin «Zukunft der Psychiatrie» (10.3255) überwiesen. Es beauftragte den Bundesrat, einen Bericht über die aktuelle psychiatrische Versorgung in der Schweiz zu erstellen und Vorschläge betreffend die Zukunft der Psychiatrie zu unterbreiten. Der Bericht wurde 2016 verabschiedet. Im Fokus stehen psychiatrische Angebotsstrukturen, ihre Finanzierung sowie allfällige Hindernisse im Hinblick auf ihre Weiterentwicklung. Zudem sind die Schnittstellen der Psychiatrie mit anderen Gesellschaftsbereichen beschrieben.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass in der Schweiz gute, qualitativ hochstehende psychiatrische Angebotsstrukturen bestehen, die vielen psychisch kranken Patienten eine bedarfsgerechte Behandlung ermöglichen. Trotzdem zeigen die Analysen, dass es auch Bedarf für eine Weiterentwicklung gibt. Der Bundesrat leitet im Bericht folgende Massnahmen für eine nachhaltige Entwicklung der Angebotsstrukturen ab.
Folgende Massnahmen werden im Bereich der psychiatrischen Angebotsstrukturen umgesetzt:

Umsetzung
Die Massnahmen sind seit 2017 in der Umsetzung. Dafür zuständig sind verschiedene Bundesstellen, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), sowie Kantone und Leistungserbringer.
Dokumente
Postulatsbericht Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz
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Letzte Änderung 25.02.2025
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