Die Schweizer Drogenpolitik setzt sich zum Ziel, den Drogenkonsum und seine negativen Folgen für die Konsumierenden und die Gesellschaft nachhaltig zu vermindern. Dabei stützt sie sich auf die vier Säulen: Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression.
Mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) 2008 wurde die vor dem Hintergrund der Heroinepidemie entwickelte Vier-Säulen-Drogenpolitik gesetzlich verankert.
Erweiterte Definitionen der Vier-Säulen-Politik
Die Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen (EKDF) erweiterte das Konzept der vier Säulen um die Dimension der drei Konsummuster: risikoarm, problembehaftet, abhängig. Gleichzeitig postulierte sie, dass dieses Konzept für alle Suchtformen gelte, nicht nur für illegale Drogen.
Die Nationale Strategie Sucht 2017-2024 baut auf diesem «Würfelmodell» auf.
Dieser Bereich umfasst einerseits Massnahmen zur allgemeinen Gesundheitsförderung, die beabsichtigen, individuelle gesundheitliche Ressourcen zu stärken und somit unter anderem auch Suchtproblemen vorzubeugen. Andererseits werden darunter Massnahmen zur Verhaltens- und Verhältnisprävention subsumiert, die das Gesundheitsverhalten der Menschen im Allgemeinen betreffen oder die spezifisch auf Suchtfragen ausgerichtet sind und darauf abzielen, die Entstehung von Risikoverhalten möglichst zu verhindern. Früherkennung meint das frühzeitige Wahrnehmen von Anzeichen bei Betroffenen, die zu gesundheitlichen oder gesellschaftlichen Problemen oder Suchtverhalten führen könnten.
Massnahmen im Bereich der Behandlung richten sich an Menschen, die abhängig sind und die ihren Konsum reduzieren möchten, sowie an ihre Angehörigen. Ziel von Therapie und Beratung ist die Verbesserung der Lebensqualität und der körperlichen und psychischen Verfassung der Betroffenen sowie deren soziale und berufliche Integration.
Massnahmen im Bereich der Schadensminderung wollen, etwa durch das Ausweichen auf weniger riskante oder weniger schädigende Verhaltensweisen, den Gesundheitszustand der Betroffenen stabilisieren, ihre soziale Integration erhalten bzw. die Reintegration erleichtern oder ihnen Überlebenshilfe bieten. Ziel der Schadensminderung ist der Erhalt der Lebensqualität der Betroffenen, so dass sie trotz aktuellem Risiko- und Suchtverhalten ein qualitativ gutes und möglichst selbstbestimmtes und beschwerdefreies Leben führen können, und später der Weg zu Therapie und Entzug geebnet werden kann.
Das zentrale Ziel, Alkohol, Drogen, Tabak, Medikamente oder das Geldspiel zu regulieren, ist der Schutz der Gesundheit der Menschen. Im Bereich der legalen Substanzen und Verhaltensweisen umfasst Regulierung die Interventionen des Staates, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit und Erhältlichkeit sowie die Attraktivität von psychoaktiven Substanzen oder gewisse Verhaltensweisen wie das Geldspiel einzuschränken (z.B. Werbeeinschränkungen, Limitierung der Verkaufszeiten, Altersbeschränkungen). Vollzug bezieht sich auf die Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Letzte Änderung 07.01.2022
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