Aktionsplan bringt Verbesserungen bei der Organspende

Spitäler sind heute besser für die Organspende gerüstet als noch vor ein paar Jahren. Dies dank dem Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» der 2021 nach acht Jahren abgeschlossen wurde. Das Fazit fällt weitgehend positiv aus.

«Mehr Organe für Transplantationen»: Unter diesem Titel hat der Bundesrat 2013 einen Aktionsplan lanciert. Zusammen mit den Kantonen hat er ein Massnahmenpaket geschnürt, um die Zahl der Organspenden in der Schweiz zu erhöhen. Der Aktionsplan wurde in zwei Etappen bis Ende 2021 durchgeführt. Für jede Etappe wurde ein Wirkungsmodell erarbeitet (siehe auf dieser Seite unter dem Register «Dokumente»). Als wichtigste Massnahmen wurden die Strukturen in den Spitälern besser auf eine Spende ausgerichtet und die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen gefördert. Darüber hinaus wurden die Ausbildung des Fachpersonals verbessert und die Finanzierung der relevanten Stellen sichergestellt.

Verlängerung mit Anpassungen

Der ursprünglich auf fünf Jahre angesetzte Aktionsplan zeigte positive Effekte: Spendeten 2013 noch 13.7 Personen pro Million Einwohnerinnen und Einwohner (pmp = per million people) nach dem Tod ihre Organe, so waren es Ende 2018 18.6. Auf dieser Basis wollte man weiter aufbauen: 2018 hat der «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» von Bund und Kantonen den Aktionsplan um weitere drei Jahre bis 2021 verlängert. In dieser zweiten Phase wurden einzelne Massnahmen vertieft oder angepasst. Auch neue Themen fanden Eingang. So wurde beispielsweise ein in der Schweiz einheitlicher Prozess für die Organspende nach Kreislauf-Stillstand erarbeitet und eingeführt.

Mehr Spenden

Das Fazit des Aktionsplans fällt positiv aus. Obwohl das gesteckte Ziel von 22 pmp nicht erreicht wurde, konnte die Spenderate bis Ende 2021 weiter auf 19.1 pmp erhöht werden. Die eingeführten Massnahmen haben bewirkt, dass die Spitäler heute für Organspenden besser gerüstet sind. Die Hauptakteure des Organspendewesens der Schweiz sind von der Wichtigkeit eines gemeinsamen Programms überzeugt. Sie führen die Massnahmen auch nach Abschluss des Aktionsplans ab 2022 mit einem eigenen Masterplan weiter.

Die Schlussberichte zur ersten und zweiten Etappe des Aktionsplans sind unter dem Register «Dokumente» abrufbar.

Vier Handlungsfelder

Der Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» umfasste vier Handlungsfelder, die in jeweils einem Teilprojekt umgesetzt wurden. Die ersten drei Teilprojekte leitete Swisstransplant und das/mit seinem Comité National du Don d'Organes (CNDO). Das vierte Teilprojekt leitete das BAG:

Projektorganisation

Der Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» stand unter dem Patronat des «Dialogs Nationale Gesundheitspolitik», der ständigen Plattform von Bund und Kantonen. Die Gesamtprojektleitung lag beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), das auch die Koordinationsstelle war. Zwei Gremien haben das Projekt begleitet: Ein Steuerungsgremium mit Entscheidkompetenz und ein Begleitgremium für die fachliche Beratung.

Ab der zweiten Etappe gab es eine Neuerung in der Projektorganisation: Neu nahmen alle Netzwerkleitenden Einsitz in das Steuerungsgremium. Auf das Begleitgremium wurde verzichtet, da der Bedarf an strategischer und beratender Unterstützung in dieser Phase gering war. Die Organigramme mit den beteiligten Akteuren finden Sie auf dieser Seite im Register «Dokumente».

Wie kam es zum Aktionsplan?

Die Rate der Organspenden durch Verstorbene lag in der Schweiz auch nach Einführung des Transplantationsgesetzes im Jahre 2007 lange auf tiefem Niveau, verglichen mit vielen Nachbarländern. Die Gründe dafür wurden mit verschiedenen Mitteln untersucht. Vor allem die Ergebnisse aus den folgenden Untersuchungen flossen in die Ausgestaltung des Aktionsplans ein: 

Die formative Evaluation zum Vollzug des Transplantationsgesetzes basiert auf Daten, die zwischen Oktober 2007 und September 2009 erhoben wurden (siehe «Links»). Die Auswertung der Daten deutete darauf hin, dass das Potenzial an Spenderinnen und Spendern in der Schweiz nicht optimal ausgeschöpft wird. Dies führte auf Initiative des BAG zur Studie «Swiss Monitoring of Potential Donors».

Die Studie «Swiss Monitoring of Potential Donors» (siehe unter «Dokumente» den SwissPOD-Studienbericht) ist eine prospektive Kohortenstudie, die 2013 publiziert wurde. Die Datenerfassung läuft weiter und dient als Grundlage für permanente Optimierungen. Die Kernaussagen der Studie waren:

  • Neben guten organisatorischen und strukturellen Ansätzen gibt es in der Schweiz zahlreiche Lücken im Organspendeprozess. Gemäss der Studie gehen 66% der potenziellen Spenderinnen und Spender verloren, weil diese nicht als solche erkannt werden oder weil sie mangels Personal und/oder Betten gar nicht betreut werden können.
  • Im Vergleich mit dem Ausland lehnen überdurchschnittlich viele Angehörige eine Spende ab. Zudem bestehen innerhalb der Schweiz grosse regionale Unterschiede auf organisatorischer Ebene.
  • Die Schweiz hat theoretisch ein Potenzial von 290 Spenderinnen und Spendern pro Jahr (dies entspricht einer Spenderate von 36.5 Spenderinnen und Spender pro Million Einwohnerinnen und Einwohner).

2013 stellte der Bundesrat einen Postulatsbericht vor (siehe unter «Dokumente» den Bericht in Erfüllung der Postulate Gutzwiller [10.3703], Amherd [10.3701] und Favre [10.3711]). Darin prüfte er im Auftrag des Parlaments verschiedene Massnahmen, die zu einer Erhöhung der Anzahl verfügbarer Organe führen könnten. Diese Analyse der Situation anhand wissenschaftlicher Literatur und anhand der Erfahrungen in anderen Ländern führte direkt zur Empfehlung verschiedener Massnahmen und damit zum Aktionsplan.

Gesetze

Gesetzgebung Transplantationsmedizin

Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.

Medien

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Letzte Änderung 16.09.2024

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