Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien

Der Ende 2019 ausgelaufene Aktionsplan zeigte auf, welche Arbeiten in der Schweiz für einen sicheren Umgang mit Nanomaterialien von 2008-2019 angegangen werden sollten. Der Schlussbericht zum Aktionsplan wurde am 2. September 2020 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. 

Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien

Der wachsenden Bedeutung der Nanotechnologie und der Nanomaterialien für Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft wurde mit dem Aktionsplan Rechnung getragen. Er schaffte Rahmenbedingungen, die es erlaubten, neue Möglichkeiten auszuloten und nachhaltige Anwendungen zu entwickeln. Es wurde insbesondere darauf hingewirkt, dass mögliche Risiken bereits als Teil des Innovationsprozesses untersucht und so frühzeitig Massnahmen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit getroffen werden konnten.

Der „Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien“ wurde im April 2008 vom Bundesrat verabschiedet. Er hatte unter anderem zum Ziel, rechtliche Grundlagen für einen sicheren Umgang mit Nanomaterialien zu schaffen. Die Debatte um Chancen und Risiken der Nanotechnologie sollte ein fester Bestandteil der Technologieentwicklung werden. Deshalb wurden auch die Information und der Dialog mit Bevölkerung, Politik und Wirtschaft gefördert.

Der Aktionsplan wurde Ende 2019 abgeschlossen. Die etablierten Strukturen und geschaffenen Rahmenbedingungen erlauben es auch über das Ende des Aktionsplans hinaus, die anstehenden Arbeiten in den Bereichen harmonisierte Regulierung, wissenschafts-technischer Austausch sowie Unterhalt der Hilfsmittel im Rahmen der ordentlichen Vollzugsaufgaben der beteiligten Bundesämter umzusetzen. So wird auch in Zukunft ein sicherer Umgang mit Nanomaterialien in der Schweiz gewährleistet.

Resultate

Zwischen 2008 und 2019 wurde in den verschiedensten Bereichen an der Umsetzung des Aktionsplans gearbeitet:

Verschiedene Wegleitungen wie der «Vorsorgeraster synthetische Nanomaterialien» oder der «Leitfaden für das Sicherheitsdatenblatt» wurden publiziert. Sie helfen, mögliche Risiken von Nanomaterialien zu erkennen und wichtige Sicherheitsinformationen entlang der Produktions- und Lieferkette weiterzugeben.

Mehr dazu: Sicherer Umgang

Im Schweizer Recht wurden diverse nanospezifische Anpassungen vorgenommen. Unter anderem wurde das Schweizer Recht an die in der EU geltenden Bestimmungen für Nanomaterialien in Lebensmittel, Kosmetika und Arzneimittel angepasst. Ebenso wurden das Chemikalienrecht mit zusätzlichen Anforderungen für nanoskalige Chemikalien ergänzt.

Mehr dazu: Geltendes Recht Schweiz

Verschiedene Dialogveranstaltungen mit Konsumenten- und Umweltorganisationen, Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden haben stattgefunden.

Mehr dazu: Aktivitäten Bund

Grundsätzlich können die für Chemikalien entwickelten Testmethoden verwendet werden; Anpassungen für Nanomaterialien sind jedoch notwendig. Auch müssen neue Testmethoden entwickelt werden, insbesondere zur Charakterisierung von Nanomaterialien. Die daraus resultierenden Arbeiten werden von der Schweiz aktiv unterstützt, indem die zuständigen Bundesstellen bei bestimmten Projekten und in den jeweiligen Arbeitsgruppen der OECD oder der EU mitarbeiten.

Mehr dazu: Internationale Organisationen

Weiterführende Themen

Sicherer Umgang mit Nanomaterialien

Der Bund hat eine Reihe von Hilfsmitteln erarbeitet, die Industrie und Gewerbe von Nanomaterialien helfen, sicher mit Nanomaterialien umzugehen.

Geltendes Recht Schweiz

Verschiedene Verordnungen enthalten nano-spezifische Ergänzungen. Nachfolgend sind Definition von Nanomaterialien und die wichtigsten in der Schweiz geltenden Bestimmungen für Nanomaterialien aufgeführt.

Letzte Änderung 16.05.2022

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Abteilung Chemikalien
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