Assistierte Suizide haben bis 2015 jährlich zugenommen. 2016 liegt die Anzahl assistierter Suizide erstmals wieder tiefer. Der Bundesrat hat wiederholt entschieden, auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Sterbehilfe im Strafrecht zu verzichten. Er setzt vielmehr auf Suizidprävention, Palliative Care und koordinierte Versorgung.
Todesfälle durch assistierten Suizid (Sterbehilfe) und Suizid in der Schweiz
Das Bundesamt für Statistik verzeichnete 2016 bei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz 928 Fälle pro Jahr, bei denen Sterbehilfe geleistet wurde. Das entspricht 1,4 Prozent von allen Todesfällen.
In der Todesursachenstatistik werden seit dem Erhebungsjahr 2009 die Fälle von assistiertem Suizid (durch eine Sterbehilfeorganisation) nicht mehr zu den Suiziden gezählt, sondern separat ausgewiesen.
Im Jahr 2016 starben 1016 Personen (759 Männer und 257 Frauen) in der Schweiz durch nicht-assistiertem Suizid.
Psychische Gesundheit, Suizidprävention und Palliative Care fördern
Bundesrat und Parlament haben 2011 bzw. 2012 entschieden, auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidbeihilfe zu verzichten. Sie kamen zum Schluss, dass es mit den bestehenden gesetzlichen Regeln möglich ist, Missbräuche zu verhindern beziehungsweise aufzudecken. Bundesrat und Parlament tragen mit diversen Massnahmen zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts bei: z.B. mit der besseren Koordination der Prävention und Früherkennung von psychischen Erkrankungen, dem Aktionsplan Suizidprävention, der Plattform Palliative Care oder mit einer besser koordinierten Versorgung z.B. bei multimorbiden Personen.
Letzte Änderung 17.03.2022
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Weiterentwicklung Gesundheitsversorgung
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz