Aktionsplan Suizidprävention

Gemeinsam mit anderen Akteuren hat der Bund den Aktionsplan Suizidprävention erarbeitet. Er wurde 2016 verabschiedet. Ziel ist es, suizidale Handlungen während Belastungskrisen oder psychischen Erkrankungen wie Depressionen zu reduzieren.  


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Bericht «Zwischenstand Umsetzung Nationaler Aktionsplan Suizidprävention» (2021)

Nach fast 5 Jahren wurde eine Zwischenbilanz zum Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Suizidprävention gezogen. Das Forschungsunternehmen INFRAS hat 2021 in unserem Auftrag den Bericht «Zwischenstand Umsetzung Nationaler Aktionsplan Suizidprävention» publiziert. Die Analyse soll zur Standortbestimmung der Suizidprävention in der Schweiz beitragen.

Insgesamt zeigt der Bericht, dass in manchen Bereichen des Aktionsplans Fortschritte erzielt werden konnten und der Grad der Zielerreichung hoch ist, z.B. bei der primären Suizidprävention. Er zeigt aber auch, dass in anderen Bereichen kaum Fortschritte sichtbar sind und der Handlungsbedarf nach wie vor hoch ist. Dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit suizidaler Mittel und Methoden, die Nachsorge von Hinterbliebenen sowie im Bereich Forschung und Daten.

Das BAG hat mit ausgewählten Akteuren die Berichtergebnisse, künftige Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung diskutiert. Basierend auf diesem Austausch hat die neue Kerngruppe im 2021 ihr Engagement in der Suizidprävention für 2022-2024 festgelegt. Dies unter Berücksichtigung inhaltlicher Aspekte, ihrer Zuständigkeitsbereiche und ihren verfügbaren Ressourcen. Der Kerngruppe gehören an: die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) und das Netzwerk Psychische Gesundheit Schweiz (NPG) sowie das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Koordination erfolgt durch das BAG (Kontakt: suizidpraevention@bag.admin.ch).

ZUDEM: Hören Sie den Podcast zur Suizidprävention, den das BAG anlässlich des Welttags der Suizidprävention vom 10. September produziert hat.

Der nationale Aktionsplan Suizidprävention (2016)

Im Auftrag der eidgenössischen Räte (Motion 11.3973) haben Bund und Kantone gemeinsam mit der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz sowie weiteren Akteuren des Gesundheitswesens und anderer Gesellschaftsbereiche den Aktionsplan Suizidprävention erarbeitet. Dieser ist Bestandteil des Berichts «Suizidprävention in der Schweiz. Ausgangslage, Handlungsbedarf und Aktionsplan» (siehe Dokumente unten). Der Bundesrat hat den Bericht am 16. November 2016 verabschiedet, der Dialog Nationale Gesundheitspolitik am 24. November 2016.

Der Aktionsplan will einen Beitrag leisten, Suizide oder Suizidversuche während – oft vorübergehenden – Belastungskrisen oder psychischen Erkrankungen zu reduzieren. Konkret soll die Anzahl nicht-assistierter Suizide pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner bis 2030 um rund 25 Prozent sinken (verglichen mit 2013). Dadurch liessen sich längerfristig rund 300 Suizide pro Jahr verhindern. Die Anzahl Suizide bliebe aber aufgrund des Bevölkerungswachstums bei jährlich rund 1000 Fällen und der Handlungsbedarf somit weiterhin hoch.

Die 10 Ziele des Aktionsplans

  1. Persönliche und soziale Ressourcen stärken.
  2. Über Suizidalität informieren und sensibilisieren.
  3. Hilfe anbieten, die schnell und einfach zugänglich ist.
  4. Suizidalität frühzeitig erkennen und frühzeitig intervenieren.
  5. Suizidale Menschen auf ihrem Genesungsweg wirksam unterstützen.
  6. Suizidale Handlungen durch einen erschwerten Zugang zu tödlichen Mitteln und Methoden erschweren.
  7. Hinterbliebene und beruflich Involvierte unterstützen.
  8. Suizidpräventive Medienberichterstattung und suizidpräventive Nutzung digitaler Kommunikationsmittel fördern.
  9. Monitoring und Forschung fördern.
  10. Beispiele guter Praxis aus der Schweiz und aus dem Ausland verbreiten.

Wo die Schweiz in Bezug auf diese Ziele steht, ist im Aktionsplan dargestellt – ebenso die daraus resultierenden Schlüsselmassnahmen.

Umsetzung Aktionsplan

Suizidprävention_de

Der Aktionsplan umfasst 19 Schlüsselmassnahmen. Viele Akteure sind im Bereich der einzelnen Schlüsselmassnahmen bereits aktiv. Daher kann oft auf Bestehendem aufgebaut werden. Der Bund (BAG) unterstützt die Akteure bei der Umsetzung des Aktionsplans durch Vernetzungs- und Koordinationsarbeit sowie durch das Erarbeiten von Wissensgrundlagen.

Die WHO-Publikation "National suicide prevention strategies" beinhaltet den Aktionsplan Suizidprävention Schweiz als europäisches Fallbeispiel (2019, siehe Dokumente). Das Dokument soll Regierungen und Entscheidungsträger dazu anregen, eigene nationale Suizidpräventionsstrategien zu entwickeln.

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Psychische Krankheiten zählen zu den am meisten verbreiteten und einschränkenden Erkrankungen überhaupt. Der Bund engagiert sich dafür, die psychische Gesundheit in der Schweiz zu fördern und die Gesundheitsversorgung psychisch erkrankter Personen zu verbessern.

Letzte Änderung 23.09.2024

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