IPPAS-Mission

Im November 2023 war die Schweiz Gastgeberin der IPPAS-Überprüfungsmission der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA). Neun internationale Expertinnen und Experten haben dabei die rechtlichen Grundlagen im Bereich der Sicherung von radioaktivem Material sowie deren praktische Umsetzung bewertet.

Symbol für Prävention: Radioaktive Quelle in einem Tresor

Die Mission wurde in enger Zusammenarbeit von ENSI, BFE und BAG durchgeführt, da auch die Sicherung in Kernanlagen thematisiert wurde. Für das BAG stellte die Mission zudem einen Meilenstein des Aktionsplans Radiss 2020–2025 dar, dessen Ziel unter anderem ist, den Schutz von hoch radioaktivem Material vor Diebstahl und Sabotage zu verbessern.

Am 20. Mai 2024 hat der Generaldirektor der IAEA, Rafael Mariano Grossi, der Schweiz den offiziellen Bericht übergeben.  

Resultate aus der Mission

Die Expertinnen und Experten haben sich von den zuständigen Behörden das System zur radiologischen Sicherung erkären lassen. Dazu gehört insbesondere der rechtliche Rahmen. Diesen verglichen sie mit den internationalen Regelwerken, Leitfäden und Anforderungen der IAEA. Weiter wurde in einigen Betrieben angeschaut, wie die Vorgaben umgesetzt werden.

Die Mission dauerte insgesamt 12 Tage und war eine sogenannte Follow-Up Mission aus der Mission von 2018. Damals wurden die Sicherungsmassnahmen der Kernanlagen überprüft, weshalb das BAG nicht direkt involviert war. Im Gegensatz zu 2018 war das BAG bei der Follow-Up Mission als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde für radioaktives Material direkt beteiligt, was für das BAG eine Premiere darstellte.

Obwohl die Schweiz erst im Jahr 2018 mit der ausgedehnten Sicherung von hoch radioaktivem Material begonnen hat, haben die Expertinnen und Experten eine Vielzahl bewährter Praktiken identifiziert. Insbesondere wurde die ganzheitliche Herangehensweise des Aktionsplans Radiss gelobt, mit seinen drei Aktionsfeldern Prävention, Detektion und Intervention. Der Aktionsplan hat erfolgreich dazu beigetragen, die Anzahl gefährlicher hoch radioaktiver Quellen in der Schweiz erheblich zu reduzieren, was zu einer dauerhaften Risikominderung führt.

Für die Sicherung der noch verbleibenden Quellen hat das BAG eine Wegleitung verfasst, die als klare und effiziente Anweisung an die Bewilligungsinhaberinnen gewürdigt wurde. Auf regulatorischer Ebene hat Radiss zu einer verstärkten Zusammenarbeit von Bundesbehörden aus allen sieben Departementen geführt. Auch die Einführung von RPS (Radiation Portal Switzerland) als moderne Online-Datenbank für alle radioaktiven Quellen wurde im Bericht positiv hervorgehoben, da es den Austausch zwischen den Behörden, der Kantonspolizei und Bewilligungsinhaberinnen verbessert und die Kontrolle über radioaktives Material während seines gesamten Gebrauchs bis zur Entsorgung in der Schweiz erhöht.

Empfehlungen und weiteres Vorgehen

Neben den guten Praktiken wurden auch Empfehlungen zur Verbesserung abgegeben. Um die guten Resultate des Aktionsplans nachhaltig zu bewahren, wurde empfohlen, die rechtlichen Grundlagen bezüglich «Sicherung» und «Sicherheit» von radioaktiven Materialien zu überprüfen und wo nötig zu verbessern. Dies erfordert eine Fortsetzung unserer Strategie aus dem Aktionsplan sowie die Förderung und Unterstützung einer sogenannten «Sicherungskultur», sowohl in den Behörden als auch in den Betrieben.

Um diese Sicherungskultur auf allen Ebenen zu etablieren, soll das Bewusstsein für die Bedrohungslage gefördert werden. Der Staat soll daher eine regelmässige Analyse der Bedrohungslage vornehmen und gegebenenfalls Sicherungsmassnahmen anpassen, unter anderem mit dem Nachrichtendienst des Bundes. Weiter soll die Schweiz die Fertigstellung des nationalen Notfallplans vorantreiben, der Ereignisse aus böswilligen Handlungen mit radioaktivem Material berücksichtigt, wie z. B. eine absichtliche Bestrahlung mit hoch radioaktivem Material oder eine schmutzige Bombe.

Diese Resultate fliessen in den Zwischenbericht zuhanden des Bundesrates und damit in den zweiten Teil des Aktionsplans Radiss ein.

Letzte Änderung 22.05.2024

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