Der Bund will die Gefahren weiter vermindern, die von unkontrollierten radioaktiven Materialien ausgehen. Am 21. Oktober 2020 wurde dazu der Aktionsplan «Verstärkung der radiologischen Sicherung und Sicherheit Schweiz 2020–2025 (Radiss)» gutgeheissen.
Radioaktive Materialien werden zum Beispiel in der Strahlentherapie zur Behandlung von Krebs, bei Sterilisationsprozessen oder bei der Materialprüfung eingesetzt. Sind sie nicht oder nicht mehr unter Kontrolle, stellen sie eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar und können grossen Schaden verursachen. Aus diesem Grund dürfen radioaktive Materialien durch Missbrauch oder Fahrlässigkeit nicht ausser Kontrolle geraten.

Prävention

Detektion

Intervention
Aktionsplan Radiss 2020–2025
Der Aktionsplan umfasst Massnahmen, um Diebstahl und Sabotage von radioaktivem Material zu verhindern:
- Betriebe, die mit hoch radioaktiven Materialien arbeiten, müssen einen unbefugten Zugriff mit organisatorischen und technischen Massnahmen ausschliessen.
- Der Einsatz von hoch radioaktiven Materialien soll nur noch dort bewilligt werden, wo keine alternativen Methoden (Methoden ohne radioaktive Quellen) zur Verfügung stehen.
Geraten radioaktive Materialien – zum Beispiel durch unsachgemässe Entsorgung – ausser Kontrolle, müssen diese sichergestellt werden, bevor Mensch und Umwelt dadurch in Mitleidenschaft gezogen wird:
- Der Aktionsplan sieht dazu Massnahmen vor, um radiologische Altlasten (z. B. radiumhaltige Gegenstände) oder illegal entsorgtes radioaktives Material, aufzufinden. Dafür sollen Kehrichtverbrennungsanlagen oder Verwertungsfirmen sämtliches Material auf Radioaktivität überprüfen.
- Bei der Ein- und Ausfuhr von Waren sollen vermehrt Kontrollen durch die Behörden durchgeführt werden, damit eine illegale Ein-, Aus- oder Durchfuhr von radioaktivem Material verhindert werden kann.
Der Aktionsplan hat ausserdem zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Bundesstellen zu verstärken, welche sich mit der Bewältigung eines radiologischen Ereignisses befassen. Dazu gehören
- die Bundestellen aus den Bereichen Strahlenschutz, nationaler Sicherheit, Strafverfolgung und Nachrichtendienst.
Zudem will der Bund die internationale Kooperation fördern.
Strategie und Aktionsfelder
Mit folgenden strategischen Zielen will der Bund die radiologische Sicherung und Sicherheit der Schweiz verstärken:
- Missbrauch und Terror mit radioaktivem Material verhindern;
- Unkontrollierte Verbreitung von radioaktivem Material verhindern;
- Illegaler Ein-, Aus- und Durchfuhr von radioaktivem Material verhindern;
- Schaden nach radiologischen Ereignissen begrenzen, respektive Verursacher strafrechtlich verfolgen.
Aus diesen strategischen Zielen ergeben sich für den Aktionsplan drei Aktionsfelder, acht Schwerpunkte (S) und 19 konkrete Massnahmen (M):
Aktionsfeld | Schwerpunkte | Massnahmen |
---|---|---|
Prävention | S1: Verstärkung der Sicherung von radioaktiven Quellen S2: Verminderung der Anzahl hoch radioaktiver Quellen S3: Lückenlose Nachverfolgbarkeit radioaktiver Quellen |
M1: Internationalen Sicherungstandard umsetzen M2: Qualität der Sicherung nachhaltig gewährleisten M3: Sicherheitskultur durch Aus- und Fortbildung etablieren M4: Alternative Technologien fördern M5: Rechfertigung der Verwendung prüfen und hinterfragen M6: Datenschutz sicherstellen M7: Quellen von Anschaffung bis Entsorgung verfolgen |
Detektion | S4: Verstärkung der Überwachung in Entsorgungsbetrieben S5: Sicherstellung und Priorisierung von Kontrollen auf Radioaktivität an der Grenze S6: Optimierter Einsatz bestehender Messressourcen auf Bundesebene |
M8: Lückenlose Überwachung in betroffenen Verwertungsbetrieben M9: Internationale Standards der Messqualität einhalten M10: Korrekte Entsorgung von radioaktiven Altlasten steuern M11: Risikobasiertes Überwachungskonzept für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren und bei der Einreise von Personen M12: Messequipen koordiniert und gezielt einsetzen M13: Einsatzbereitschaft in besonderen Lagen sicherstellen |
Intervention | S7: Sicherstellung einer effizienten Ereignisbewältigung durch nationale Koordination S8: Förderung der «Lessons learned» Kultur durch Informationsaustausch |
M14: Klärung der Zuständigkeiten und Abläufe M15: Rasche Bergung und Sicherstellung herrenloser Quellen M16: Minimierung des Schadens bei Ereignissen M17: Konsequente Strafverfolgung bei illegalen Tätigkeiten M18: Ereignisse analysieren und aufarbeiten M19: Internationalen Austausch sicherstellen |
Detaillierte Informationen zu Radiss können Sie dem Dokument «Aktionsplan Radiss zur Verstärkung der radiologischen Sicherung und Sicherheit in der Schweiz 2020–2025» entnehmen. Das PDF können Sie unter «Dokumente» herunterladen.
Letzte Änderung 26.01.2022
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion Forschungsanlagen und Nuklearmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14