Bei der Finanzierung von Palliative-Care-Angeboten bestehen in verschiedenen Bereichen Herausforderungen. Diese tragen dazu bei, dass Palliative-Care-Leistungen noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen.

Unter der Federführung der GDK haben die GDK und das BAG einen gemeinsamen Bericht «Finanzierung der Palliative-Care-Leistungen der Grundversorgung und der spezialisierten Palliative Care (ambulante Pflege und Langzeitpflege)» erarbeitet. Der Bericht beschreibt detailliert die Situation im Bereich der Finanzierung und identifiziert die Hauptschwierigkeiten. Es wird aufgezeigt, welche Leistungen der Palliative Care im Rahmen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Im zweiten Teil werden die Leistungen der Palliative Care beschrieben, die durch andere Finanzierungsträger (Kantone, Gemeinden und weitere) abgegolten werden müssen.
Finanzierung von allgemeiner Palliative Care
Im Rahmen der Anhörung zur Anpassung von Art. 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV wurde moniert, dass der Aufwand für die Pflege von Palliativpatientinnen und -patienten die höchste Pflegebedarfsstufe (220 Minuten pro 24 Stunden) überschreitet. Um dies mit Daten zu unterlegen, soll eine wissenschaftlich fundierte Messung des Zeitaufwandes für die Pflege von Palliativpatientinnen und -patienten in der stationären Langzeitpflege durchgeführt werden.
Letzte Änderung 30.08.2018
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