Finanzierung der Palliative Care

Bei der Finanzierung von Palliative-Care-Angeboten bestehen Herausforderungen. Im Rahmen der Nationalen Strategie Palliative Care wurden Arbeiten umgesetzt, um diese Probleme zu lösen. Handlungsbedarf besteht weiterhin.

Aktuelle Arbeiten

Am 16. Juni 2021 hat der Nationalrat die Motion 20.4264 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» überwiesen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung aller Menschen am Lebensende schweizweit gewährleistet ist, unter Berücksichtigung der allgemeinen und spezialisierten Palliative Care in allen Versorgungsbereichen.

Bestehende Angebote und ihre Finanzierung

Der Bericht des Bundesrates «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» von Ende 2020 befasst sich in einem Kapitel mit den Angeboten der stationären und ambulanten Versorgung und deren Finanzierung.

Broschüre zu den Palliative-Care-Leistungen

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK hat 2013 zusammen mit dem BAG einen gemeinsamen Bericht «Finanzierung der Palliative-Care-Leistungen der Grundversorgung und der spezialisierten Palliative Care (ambulante Pflege und Langzeitpflege)» erarbeitet. Der Bericht zeigt auf, welche Leistungen der Palliative Care im Rahmen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden und welche durch andere Finanzierungsträger (Kantone, Gemeinden und weitere) abgegolten werden (vgl. Dokumente weiter unten).

Überprüfung und Anpassung von Art. 7 KLV

Eine vom BAG geleitete Arbeitsgruppe hat den Leistungskatalog der OKP auf mögliche Lücken überprüft und einen Vorschlag für eine punktuelle Ergänzung in der Umschreibung der Leistungen der Pflege erarbeitet. In der Folge wurde die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) per 1.1.2012 angepasst: «Zu den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zählen nun explizit auch die Koordinationsleistungen der Pflegefachpersonen in komplexen Pflegesituationen – in Zusammenhang mit der Umsetzung der Nationalen Strategie Palliative Care.»

Medienmitteilung vom 20.12.2011: Änderungen bei Krankenkassenvergütung

Weiterentwicklung Tarifstruktur SwissDRG

Eine Arbeitsgruppe unter dem Lead von palliative.ch und H+ unter Einbezug der GDK erarbeitete einen Antrag an den Verwaltungsrat der SwissDRG AG bezüglich einer Tarifstruktur für stationäre Leistungen im Bereich der spezialisierten Palliative Care. Daraus resultierten ab 2015 zwei Komplexcodes (Palliative Komplexbehandlung und Spezialisierte Palliativmedizin) mit Zusatzentgelten.

Letzte Änderung 10.10.2023

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