Hier finden Sie eine Auflistung von Parlamentarischen Geschäften, die Palliative Care betreffen, mit den entsprechenden Links zur Parlamentarischen Geschäftsdatenbank Curia Vista.
Bereits 2010 formuliert der Bund in der Nationalen Strategie Palliative Care Handlungsbedarf für einen schweizweiten Zugang zu Palliative Care unabhängig von Alter, Region, sozioökonomischem Status oder Krankheitsbild. Dieses Ziel ist trotz umfangreicher Anstrengungen nach über 7 Jahren Nationaler Strategie noch immer nicht erfüllt. Das BAG schätzt, dass aktuell nur jeder zweite Patient Zugang zu Palliative Care erhält, der diese benötigte. Die Zahl der Betroffenen wird in den nächsten Jahren jedoch stark ansteigen.
Der Bundesrat wird gebeten, dazu Fragen zu beantworten.
Der Bericht zur Finanzierung der Palliative Care in der Grundversorgung und der spezialisierten Palliative Care (ambulante Pflege, Langzeitpflege) vom Bundesamt für Gesundheit und von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (September 2013) wirft Fragen auf betreffend die Gewährleistung des Zugangs zu Palliative-Care-Leistungen.
Der Bundesrat wird gebeten, diese zu beantworten.
In seinem Bericht vom September 2013 "Finanzierung der Palliative-Care-Leistungen der Grundversorgung und der spezialisierten Palliative Care" werden die Finanzierungsprobleme beleuchtet, welche wesentlich zu den Umsetzungsschwierigkeiten eines umfassenden Palliative-Care-Angebots beitragen.
Der Bundesrat wird gebeten, dazu Fragen zu beantworten.
Der Dialog nationale Gesundheitspolitik, die gemeinsame Plattform von Bund und Kantonen, hat am 25. Oktober 2012 die Fortsetzung der Nationalen Strategie Palliative Care für die Jahre 2013 bis 2015 beschlossen. In diesem Zusammenhang soll der Bundesrat Fragen zur Entwicklung von Palliative Care in den Kantonen, zur Finanzierung und zur Ausbildung des Pflegepersonals beantworten.
Der Bundesrat wird in der Interpellation gebeten, zu beantworten, wie das Ziel der «Nationalen Strategie Palliative Care 2010-2012» in allen Kantonen bald verwirklicht werden kann. Es soll aufgezeigt werden, mit welchen Massnahmen der Bundesrat die Umsetzung der Palliative Care insbesondere in den Bereichen Qualität der klinischen Dienstleistungen, Bildung und Forschung zu fördern gedenkt.
In der Motion wird der Bundesrat beauftragt, zur stärkeren Qualifizierung des Personals in Pflege und Betreuung im Rahmen der Langzeit- und Spitexpflege eine Weiter- und Fortbildungsverpflichtung in palliativer Pflege vorzusehen. Der Bundesrat teilt die Meinung über die Bedeutung von palliativer Pflege. Er ist der Meinung, dass er mit der Verabschiedung der «Nationalen Strategie Palliative Care 2010-2012» und den dazugehörigen Teilprojekten die notwendigen Massnahmen in der Aus- und Weiterbildung des in den Institutionen tätigen Personals und im Bereich der Freiwilligenarbeit eingeleitet hat.
In diesem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, aufzuzeigen, unter welchen Rahmenbedingungen die Versorgung im Bereich der Palliative Care sichergestellt werden kann. Er soll ausserdem darlegen, inwiefern es zusätzliche Regelungen insbesondere hinsichtlich der Finanzierung braucht. Der Bundesrat antwortet, dass Bund und Kantone im Oktober 2008 ein Nationales Fördergremium Palliative Care eingesetzt haben. Vier Arbeitsgruppen erarbeiten Vorschläge zu Fördermassnahmen in den Bereichen «Finanzierung/Versorgung», «Information», «Aus-, Weiter- und Fortbildung» und «Forschung». Im dritten Quartal 2009 wird ein konsolidierter Bericht über den Handlungsbedarf im Bereich Palliative Care vorliegen.
In der Motion wird der Bundesrat gebeten aufzuzeigen, wie und in welchem Zeitraum er die Palliativmedizin und die Palliative Care zu stärken gedenkt. Die Motionärin möchte zudem wissen, was der Bundesrat unternimmt, um die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren. Der Bundesrat antwortet, dass er über Handlungsmöglichkeiten in den Bereichen Aus-, Weiter- und Fortbildung, in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie in der Forschung verfüge. Er beabsichtige zudem, im Rahmen seiner Ressourcen die Information über Palliative Care zu fördern.
Der Interpellant führt aus, dass Sterbehospize sowohl in der kantonalen Versorgungsplanung, als auch in der Abgeltung ihrer Leistungen auf grosse Probleme stossen. Er fragt den Bundesrat nach Zahlenmaterial und Lösungsmöglichkeiten für dieses Problem. Der Bundesrat antwortet, dass auf Bundesebene keine detaillierten Daten vorhanden seien. Er halte es nicht für angebracht, für den speziellen Bereich der Palliativpflege Richtlinien für das Planungsermessen der Kantone zu erlassen. Eine Ergänzung der Krankenpflege-Leistungsverordnung durch einen neuen Abschnitt über palliative Pflege sei nicht nötig.
In der Motion wird der Bundesrat beauftragt, Vorschläge für eine gesetzliche Regelung der indirekten aktiven und der passiven Sterbehilfe zu unterbreiten. Ausserdem sollen Massnahmen zur Förderung der Palliativmedizin getroffen werden. Die Motion deckt sich weitgehend mit der Motion Zäch, will aber die Entscheidfindung nicht an die Richtlinien der SAMW gebunden wissen, sondern den Weg zu eigenen Formulierungen offen lassen. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, die Motion entgegenzunehmen.
Der Interpellant möchte vom Bundesrat wissen, ob er Möglichkeiten sieht, die Palliativmedizin als ethisch vertretbare Sterbebegleitung in der Bevölkerung besser bekannt zu machen. Er soll zudem die Förderung auf medizinischer Ebene aktiv unterstützen. Der Bundesrat antwortet, dass erste Anstrengungen bereits unternommen worden seien. Es gelte aber, im Bezug auf das Angebot Verbesserungen anzustreben und den Informationsstand von Patientinnen, Patienten und Angehörigen zu erhöhen.
Der Motionär beauftragt den Bundesrat, die Leistungen zur Schmerzbehandlung von unheilbar kranken und sterbenden Patientinnen und Patienten in die Liste der obligatorischen Krankenpflegeleistungen (KVG/KLV) aufzunehmen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass der Umfang der Leistungspflicht der sozialen Krankenversicherung für den Bereich der Palliativbehandlung grundsätzlich ausreichend umschrieben sei. Allenfalls sei die gezielte Schliessung einzelner Lücken, insbesondere im Bereich der technischen Hilfsmittel, zu prüfen.
Der Bundesrat wird gefragt, ob er die Palliativmedizin in irgendeiner Weise fördere und ob er beabsichtige, sie entsprechend zu fördern. Der Bundesrat antwortet, dass zur Förderung der Palliativmedizin die Integration dieser Domäne in der Ausbildung angestrebt werde.
Der Interpellant möchte wissen, ob der Bundesrat nicht der Ansicht sei, dass die Krankenkassen die Kosten für die Palliativpflege übernehmen sollte. Der Bundesrat antwortet, dass die medizinisch-pflegerischen Leistungen von der Krankenpflegeversicherung abgedeckt seien.
Letzte Änderung 13.05.2019
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