Mindestanforderungen für Spitäler

Spitäler sollten gewisse Voraussetzungen erfüllen, um healthcare-assoziierte Infektionen (HAI) wirksam verhüten und bekämpfen zu können. Seit Januar 2021 liegen national einheitliche Mindestanforderungen für Akutspitäler vor.  

Wissenschaftlich basiert und breit abgestützt

Die Mindestanforderungen wurden von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Swissnoso erarbeitet, unter Einbezug der betroffenen Fachgesellschaften (SGSH, SSI, SIPI und fibs). Sie beruhen auf wissenschaftlicher Evidenz, Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Das BAG, die GDK und H+ anerkennen die Bedeutung dieser nationalen Mindestanforderungen und empfehlen den Kantonen und Spitälern, diese umzusetzen.

Anforderungen für eine Reihe von Bereichen

Der Katalog definiert 7 Schlüsselkomponenten:

  • Richtlinien und Weisungen
  • Material und Ausrüstung
  • Organisation der Spitalhygiene und Personalausstattung
  • Aufgabenorientierte Schulung
  • Audits und Monitoring
  • Infektionsüberwachung und Datenauswertung
  • Interventionen

Auch wenn in vielen Spitälern solche Massnahmen bereits in Kraft sind, ist ihre Umsetzung sehr uneinheitlich – zum Teil, weil grosse und kleine Spitäler nicht die gleichen Voraussetzungen haben. Auf diese Unterschiede nimmt der Anforderungskatalog von Swissnoso Rücksicht.
 

Offizieller Start der Umsetzung

Das von Swissnoso organisierte 1. nationale Symposium zu strukturellen Mindestanforderungen am 27. August 2021 lancierte deren breite Einführung und Umsetzung. Über 180 Personen aus kantonalen Behörden, Spitalleitungen und Spitalhygieneteams nahmen daran teil.

Die Teilnehmenden begrüssten die Möglichkeit, sich über Fach- und Berufsgrenzen hinweg auszutauschen. In den Diskussionen fand die Einführung der Mindestanforderungen Unterstützung von allen Seiten. Klar wurde auch, dass die meisten Spitäler viele Massnahmen bereits umsetzen.

Der Erfahrungsaustausch wurde innerhalb der Berufsgruppen und auch zwischen dem BAG, den kantonalen Behörden und den Spitalleitungen weitergeführt. Um die Umsetzung der strukturellen Mindestanforderungen in der Spitalpraxis zu erleichtern, hat Swissnoso im Januar und August 2022 Workshops für IPC-Spezialisten durchgeführt. Ziele dieser Veranstaltungen waren die Unterstützung der operationellen Umsetzung, die Förderung des Fachaustausches zwischen Spitälern und die Sammlung ihrer Bedürfnisse für die Erarbeitung von Hilfsmitteln. Swissnoso entwickelt verschiedene Hilfsmittel, die nach und nach zur Verfügung gestellt werden.

Übersicht über den nationalen Stand der Umsetzung

Im Frühling 2022 fand bei 108 Spitälern und rund 14'000 Patienten die nationale Punktprävalenz-Erhebung der healthcare-assoziierten Infektionen und des Einsatzes antimikrobieller Mittel in Schweizer Akutspitälern statt. Bei dieser Gelegenheit hat Swissnoso auch Daten über die Aktivitäten in der Infektionsbekämpfung und -prävention gesammelt. Diese geben einen ersten Überblick über die Umsetzung der strukturellen Mindestanforderungen. Verbesserungsbedarf zeigte sich hinsichtlich der kontinuierlichen Ausbildung des Personals, beim Audit von Präventionsprozessen im Alltag und in der Durchführung von gezielten Projekten zur Infektionsprävention. Mit diesen Resultaten verfügt die Strategie NOSO über konkrete Anhaltspunkte und wird sich bei der weiteren Umsetzung speziell auf diese Elemente konzentrieren.

Letzte Änderung 08.02.2024

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Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Infektionskontrolle und Bekämpfungsmassnahmen
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3003 Bern
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Tel. +41 58 463 87 06
E-Mail

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