Mindestanforderungen für Spitäler

Spitäler sollten gewisse Voraussetzungen erfüllen, um healthcare-assoziierte Infektionen (HAI) wirksam verhüten und bekämpfen zu können. Seit Januar 2021 liegen national einheitliche Mindestanforderungen für Akutspitäler vor.  

Wissenschaftlich basiert und breit abgestützt

Die Mindestanforderungen wurden von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Swissnoso erarbeitet, unter Einbezug der betroffenen Fachgesellschaften (SGSH, SSI, SIPI und fibs). Sie beruhen auf wissenschaftlicher Evidenz, Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Das BAG, die GDK und H+ anerkennen die Bedeutung dieser nationalen Mindestanforderungen und empfehlen den Kantonen und Spitälern, diese umzusetzen.

Anforderungen für eine Reihe von Bereichen

Der Katalog definiert 7 Schlüsselkomponenten:

  • Richtlinien und Weisungen
  • Material und Ausrüstung
  • Organisation der Spitalhygiene und Personalausstattung
  • Aufgabenorientierte Schulung
  • Audits und Monitoring
  • Infektionsüberwachung und Datenauswertung
  • Interventionen

Auch wenn in vielen Spitälern solche Massnahmen bereits in Kraft sind, ist ihre Umsetzung sehr uneinheitlich – zum Teil, weil grosse und kleine Spitäler nicht die gleichen Voraussetzungen haben. Auf diese Unterschiede nimmt der Anforderungskatalog von Swissnoso Rücksicht.
 

Offizieller Start der Umsetzung

Das von Swissnoso organisierte 1. nationale Symposium zu strukturellen Mindestanforderungen am 27. August 2021 lancierte ihre breite Einführung und Umsetzung. Über 180 Personen aus kantonalen Behörden, Spitalleitungen und Spitalhygieneteams nahmen daran teil.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüssten die Möglichkeit, sich über Fach- und Berufsgrenzen hinweg auszutauschen. In den Diskussionen fand die Einführung der Mindestanforderungen einstimmige Unterstützung. Klar wurde auch, dass die meisten Spitäler viele Massnahmen bereits umsetzen.

Der Erfahrungsaustausch wird innerhalb der Berufsgruppen und auch zwischen dem BAG, den kantonalen Behörden und den Spitalleitungen weitergeführt. Um die Umsetzung der strukturellen Mindestanforderungen in der Spitalpraxis zu erleichtern, wird Swissnoso überdies den Unterstützungsbedarf analysieren und Hilfsmittel erarbeiten.

Letzte Änderung 16.03.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Infektionskontrolle und Impfprogramm
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 87 06
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